Wer ist Vertragspartner im Mietvertrag?

Wer ist Vertragspartner im Mietvertrag?

Der Mietvertrag ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter. Der Vermieter einer Sache verpflichtet sich, dem Mieter den Gebrauch der Sache entgeltlich zu gestatten (§ 598 BGB@). Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten (§ 535 Abs.

Wer darf einen Mietvertrag abschließen?

Generell kann jeder ab dem 18. Geburtstag, also mit Vollendung des 18. Lebensjahres, einen Mietvertrag – natürlich auch jeden anderen Vertrag – abschließen. Solltest du von zuhause ausziehen wollen und noch keine 18 sein, gibt es eine Sonderregelung.

Wer ist der Vermieter und wer der Mieter?

In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in …

Wer ist der Mieter und der Vermieter?

Ist der Mieter für die Gartenpflege verantwortlich?

Dagegen ist der Mieter für die Gartenpflege verantwortlich, wenn das im Mietvertrag explizit geregelt ist oder wenn sich die Pflicht zur Gartenpflege aus den Umständen ergibt. Letzteres ist etwa bei der Vermietung eines Einfamilienhauses denkbar.

Wie verpflichtet der Vermieter die Mietsache zu überlassen?

Das Gesetz verpflichtet den Vermieter in § 535 Abs.1 S.2 BGB, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Gemeint ist hiermit eine mangelfreie Überlassung der Mietsache.

Ist es keine vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter?

Gibt es keine vertragliche Vereinbarung, ist es nämlich grundsätzlich Sache des Vermieters, die Außenanlagen des Hauses zu pflegen. Er ist in diesem Fall berechtigt, die anfallenden Kosten als Betriebskosten auf den Mieter umzulegen – vorausgesetzt, der Vertrag schreibt eine solche Kostenübernahme,…

Wie kann der Vermieter den Winterdienst in den Mietvertrag einbeziehen?

In der Regel genügt es, den Winterdienst formularmäßig im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Mietvertrag einzubeziehen (OLG Frankfurt WuM 1988, 399). Allerdings kann der Vermieter seine Mieter nicht durch die nachträgliche Änderung der Hausordnung und damit des Mietvertrages zum Schneeräumen verpflichten (LG Bonn NJW 1958, 146).

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