Wie unterscheidet der Gesetzgeber zwischen 30-Tage-Regelung und Verzug der Zahlung?

Wie unterscheidet der Gesetzgeber zwischen 30-Tage-Regelung und Verzug der Zahlung?

Bei der 30-Tage-Regelung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen: Bei Verbrauchern muss in der Rechnung ausdrücklich auf die 30-Tage-Regelung und deren Folgen hingewiesen werden, um den Kunden in Verzug setzen zu können. Anders geregelt ist dies bei Unternehmern, die nicht auf die 30-Tage-Frist und den Verzug der Zahlung hingewiesen werden müssen.

Was versteht man unter Zeitungskrise oder Zeitungssterben?

Unter Zeitungskrise, Printkrise oder Zeitungssterben wird insbesondere ein teilweiser Ausstieg der Verlage für Zeitungen und Zeitschriften aus dem Printgeschäft verstanden. Aktuelle Hintergründe sind sinkende Verkaufszahlen und sinkende Werbeeinnahmen.

Was gilt bei der 30-Tage-Regelung?

Wurde mit dem Kunden kein Zahlungsziel vereinbart, so gilt nach § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB die 30 Tage-Regelung. Bei der 30-Tage-Regelung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen: Bei Verbrauchern muss in der Rechnung ausdrücklich auf die 30-Tage-Regelung und deren Folgen hingewiesen werden, um den Kunden in Verzug setzen zu können.

Was bedeutet die 30-Tage-Frist bei Schuldnern?

Anders geregelt ist dies bei Unternehmern, die nicht auf die 30-Tage-Frist und den Verzug der Zahlung hingewiesen werden müssen. Das bedeutet grundsätzlich, dass ein Schuldner, sofern keine andere Frist vereinbart wurde, 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug gerät.

Was ist die 30-Tage-Regelung im Mahnwesen?

30-Tage-Regelung im Mahnwesen Grundsätzlich sind Gläubiger und Schuldner bei der Vereinbarung für ein Zahlungsziel frei, jedoch sollte das Fälligkeitsdatum immer Bestandteil der Rechnung sein. Wurde mit dem Kunden kein Zahlungsziel vereinbart, so gilt nach § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB die 30 Tage-Regelung.

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