FAQ

Wann darf Arbeitgeber Arbeitnehmer zum Betriebsarzt schicken?

Wann darf Arbeitgeber Arbeitnehmer zum Betriebsarzt schicken?

Hat ein Arbeitgeber die Vermutung, dass jemand nicht mehr arbeitsfähig ist, kann er den Mitarbeiter aus Sicherheitsbedenken zur betriebsärztlichen Untersuchung schicken. Wer als Arbeitnehmer länger erkrankt ist, kann für gewöhnlich ein ärztliches Attest vorlegen.

Kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung anordnen?

Ärztliche Einstellungsuntersuchungen kann der Arbeitgeber nur bei und im Rahmen eines berechtigten Interesses vom Arbeitnehmer verlangen. Die Untersuchung ist daher von vornherein auf die Eignung für den in Aussicht gestellten Arbeitsplatz und dessen Anforderungen zu begrenzen.

Was ist Voraussetzung für die medizinische Untersuchung?

Voraussetzung für die medizinische Untersuchung ist zunächst, dass der Arbeitnehmer Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Bei privat versicherten Arbeitnehmern fehlt eine entsprechende Möglichkeit. Der Arbeitgeber ist dann auf Hausbesuche und sonstige Kontrollen beschränkt, wobei die Rechte des Betriebsrats zu beachten sind.

Hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf eine medizinische Untersuchung?

Der Arbeitgeber hat gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Anspruch. Eine Untersuchung durch den Arbeitgeber selbst oder einen Betriebsarzt ist nicht statthaft. Die medizinische Untersuchung ist allerdings keine zwingende Voraussetzung für die Verweigerung der Entgeltfortzahlung bei fehlender Arbeitsunfähigkeit.

Ist die medizinische Untersuchung zwingend für die AU-Bescheinigung erforderlich?

Die medizinische Untersuchung ist allerdings keine zwingende Voraussetzung für die Verweigerung der Entgeltfortzahlung bei fehlender Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber kann weiterhin mit anderen Mitteln und im Wege eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens den Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttern.

Kann der Arbeitgeber eine medizinische Untersuchung veranlassen?

Der Arbeitgeber kann eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers veranlassen, wenn er ein begründetes Interesse daran hat, welches im Einzelfall Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers hat.

Kategorie: FAQ

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