Wer hat ein Beschäftigungsverbot bekommen?
Sie erhalten ein ärztliches Beschäftigungsverbot, wenn das Arbeiten Ihre Gesundheit oder die Gesundheit Ihres Kindes gefährdet. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen dann ein Attest aus. Darin steht, dass Sie ganz oder teilweise nicht arbeiten dürfen.
Welche Gründe für Beschäftigungsverbot?
Dabei können unterschiedliche Gründe Anlass für ein Verbot geben. Hierzu gehören vor allem eine Risikoschwangerschaft oder auch die Möglichkeit einer Frühgeburt. Aber auch eine Mehrlingsgeburt, eine Muttermundschwäche oder starke Rückenschmerzen sind Gründe, um ein Berufsverbot zu erteilen.
Für wen gilt das Mutterschutzgesetz Paragraph?
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige, weibliche Auszubildende und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schülerinnen und Studentinnen.
Was kann ich tun um ein Beschäftigungsverbot zu bekommen?
Das individuelle Beschäftigungsverbot kann von jedem niedergelassenen Arzt ausgesprochen werden. Oft wird dies aber dein behandelnder Gynäkologe machen. Für das Beschäftigungsverbot ist ein Attest nötig, das der Arzt mit eigenen Worten formuliert.
Wie bekomme ich ein Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt?
Voraussetzung für dieses Beschäftigungsverbot ist ein entsprechendes ärztliches Zeugnis. Das entsprechende Attest kann jede Ärztin bzw. jeder Arzt ausstellen, also nicht nur Gynäkologen, sondern beispielsweise auch Orthopäden oder Neurologen sind hierzu berechtigt.
Wie kann der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen?
Der Arbeitgeber kann grundsätzlich das generelle Beschäftigungsverbot aussprechen. Dieses kommt immer dann zum Tragen, wenn Ihre Tätigkeit Ihnen per se eine Weiterarbeit während der Schwangerschaft nicht möglich macht.
Wann BV in der Schwangerschaft?
Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung. Kommt der Nachwuchs nicht am errechneten Entbindungstermin zur Welt, verkürzt oder verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt. In dieser Zeit darf die Schwangere grundsätzlich nicht beschäftigt sein.
Für wen gilt das Mutterschutzgesetz MuSchG nicht?
Zuerst ist festzuhalten, dass der Mutterschutz für alle Arbeitnehmerinnen ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft gilt. Dabei sind die Art und der Umfang der Tätigkeit irrelevant. Er gilt also auch für Aushilfskräfte, nebenberufliche Arbeitnehmerinnen und Auszubildende.
Wer fällt nicht unter die Regelungen des Mutterschutzgesetzes?
Das Mutterschutzgesetz kennt auch einige Ausnahmen. Nicht unter den Schutz fallen diese Gruppen: Selbstständige. Geschäftsführerinnen.
Kann ich ein Beschäftigungsverbot vom Arzt verlangen?
Wenn eine Gesundheitsgefährdung ursächlich mit der Schwangerschaft zusammenhängt, kann der behandelnde Arzt eine sogenanntes individuelles Beschäftigungsverbot attestieren. Das ärztliche individuelle Beschäftigungsverbot kann nicht pauschal abgefasst werden.