Was muss ich beachten wenn ich mit Hund nach Österreich fahre?
Der europäische Heimtierausweis mit Eintragungen zu Impfungen (vor allem einer gültige Impfung gegen Tollwut) für Ihren Hund muss im Urlaub in Österreich mitgeführt werden. Bei der Einreise aus Drittstaaten außerhalb der EU müssen vergleichbare Bescheinigungen vorgelegt werden können.
Was brauchen Hunde für die Einreise nach Österreich?
für die Einreise und Durchreise mit Hund in Österreich: einen EU-Heimtierausweis und eine Mikrochip-Kennzeichnung. eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt) Welpen unter 12 Wochen bzw.
Kann ich meinen Hund mit nach Österreich nehmen?
Die Einreise mit Hund in Österreich ist nur nach einer Tollwutimpfung beim Tierarzt möglich. Haustiere müssen über einen EU-Heimtierausweis verfügen. Dieses Dokument wird von einem Tierarzt ausgestellt und enthält sämtliche Impfungen und Wurmkuren, denen das Tier unterzogen wurde.
Welche Dokumente benötigt man für Haustiere?
Dokumente für Haustiere: Wer mit seinem Haustier auf Urlaub fährt, der benötigt für sein Tier innerhalb der EU den EU-Heimtierausweis, sowie einen Chip oder eine Tätowierung am Haustier zur Identifizierung. Für Destinationen außerhalb des EU-Raumes wird zusätzlich der Internationale Impfpass und der Nachweis für die Tollwutimpfung benötigt.
Wer fährt mit seinem Haustier auf Urlaub?
Wer mit seinem Haustier auf Urlaub fährt, der benötigt für sein Tier innerhalb der EU den EU-Heimtierausweis, sowie einen Chip oder eine Tätowierung am Haustier zur Identifizierung. Für Destinationen außerhalb des EU-Raumes wird zusätzlich der Internationale Impfpass und der Nachweis für die Tollwutimpfung benötigt.
Welche Regelungen gelten für die Einreise mit Hunden aus Nicht-EU-Ländern?
Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Wer verlässt das Inland mit seinem Haustier?
Wer das Inland mit seinem Haustier hingegen nicht verlässt, kann auf einen gewöhnlichen Impfpass zurückgreifen. Der Ausweis ist nicht für alle Tierarten verpflichtend. Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen und Vögel sind von der Ausweispflicht ausgeschlossen.