Was sind gemeinnützige Träger?
Als gemeinnützig werden Projekte und Organisationen bezeichnet, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Organisationen für gemeinnützige Arbeit werden zumeist als (eingetragener) Verein, als Stiftung oder gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) geführt.
Was ist ein Krankenhausträger?
Der Krankenhausträger ist der Betreiber des Krankenhauses. Betreiber und Eigentümer des Krankenhauses können personell auseinanderfallen. Krankenhausträger können juristische oder natürliche Personen sein. Er ist auch Adressat des Versorgungsvertrags für ein Krankenhaus.
Was ist eine gemeinnützige Satzung?
Gemeinnützigkeit. Dabei muss der Zweck selbstlos, ausschließlich sowie unmittelbar verfolgt und in der Satzung festgeschrieben werden. Die vom Verein oder der Stiftung tatsächlich verfolgten Ziele müssen dem Satzungszweck entsprechen. Welche Zwecke der Gesetzgeber als gemeinnützig anerkennt, wird im § 52 der Abgabenordnung (AO) formuliert.
Welche rechtlichen Grundlagen sind für die Gemeinnützigkeit?
Die Definition dieser Zwecke und die allgemeinen rechtlichen Grundlagen zur Gemeinnützigkeit finden sich in den Paragrafen 51 bis 68 der Abgabenordnung (Zweiter Teil »Steuerschuldrecht«, Dritter Abschnitt »Steuerbegünstigte Zwecke«), die ein allgemeines steuerliches Verfahrensrecht und eine Art Steuergrundgesetz darstellt.
Was ist die Gemeinnützigkeit eines Vereins?
Somit ist die Gemeinnützigkeit eines Vereins ein rein steuerrechtlicher Tatbestand. Mit Gemeinnützigkeit ist gemeint, dass sich die Körperschaft am Gemeinwohl orientiert. Die entsprechende juristische Definition des Begriffs „Gemeinnützigkeit“ findet sich in Deutschland in § 52 AO (Abgabenordnung):
Was ist eine gemeinnützige Körperschaft?
Die Gemeinnützigkeit definiert sich in Deutschland aus der Abgabenordnung (AO). Es verfolgt nach § 52 Abs. 1 Abgabenordnung „eine Körperschaft ] gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“.