Ist ein Schuldverhältnis immer ein Vertrag?
Das vertragliche Schuldverhältnis. Nach § 311 Abs. 1 ist zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft grundsätzlich ein Vertrag erforderlich. Die Begründung eines Schuldverhältnisses durch einseitige Willenserklärung ist zwar möglich, aber sehr selten.
Können vertragliche Nebenpflichten bereits vor Abschluss eines Vertrages bestehen oder zu Gunsten von Personen die selbst nicht Vertragspartner sind oder werden sollen?
Ein Vertragsschluss zwischen S und V scheidet aus, so dass keine Fallgruppe des § 311 II BGB hier eingreift. Allerdings sieht § 311 III BGB ausdrücklich vor, dass ein Schuldverhältnis mit Nebenpflichten nach § 241 II BGB auch zu Personen bestehen kann, die nicht selbst Vertragspartei werden.
Was begründet jeder schuldrechtliche Vertrag für die Vertragsparteien?
Welche Rechte und Pflichten begründen sich aus einem Schuldverhältnis? Die grundsätzlichen Regeln zum Allgemeinen Schuldrecht finden sich im BGB, §§ 241 – 432 BGB. Nach § 241 BGB gilt: Der Gläubiger ist aufgrund des Schuldverhältnisses berechtigt, vom Schuldner eine Leistung zu verlangen.
Ist ein Kaufvertrag ein Schuldverhältnis?
Typische rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse sind der Kaufvertrag oder auch das Bürgschaftsverhältnis. Unter die gesetzlichen Schuldverhältnisse fallen insbesondere die unerlaubte Handlung (§§ 823 ff. BGB) und die ungerechtfertigte Bereicherung, (§§ 812 BGB).
Wann ist ein Schuldverhältnis wirksam?
Ein Schuldverhältnis im weiteren Sinne erlischt erst, wenn alle von ihm umfassten Schuldverhältnisse im engeren Sinne erloschen sind. Ein Schuldverhältnis im engeren Sinne erlischt hingegen, wenn die geschuldete Leistung erbracht wurde (sog. Erfüllung), §§ 362 ff.
Welche Pflichten bestehen bei Aufnahme von Vertragsverhandlungen?
„Das durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen entstehende Schuldverhältnis ist wie bisher dadurch gekennzeichnet, dass es keine primären Leistungspflichten begründet. Es bestehen lediglich Pflichten zur Rücksicht, Fürsorge und Loyalität.
Ist Unmöglichkeit eine Pflichtverletzung?
Eine Pflichtverletzung ist die Nichterbringung der vertraglich geschuldeten Leistung. In Betracht kommt hier eine Pflichtverletzung in Form der Nichtleistung aufgrund nachträglicher Unmöglichkeit gem. § 275 I-III BGB. Es ließe sich auch sagen, dass § 283 BGB gerade das Vorliegen einer Pflichtverletzung fingiert.
Was ist eine schuldrechtliche Verpflichtung?
Begriff des Schuldverhältnisses. Ein Schuldverhältnis im Sinne des § 241 Absatz 1 BGB ist eine rechtliche Sonderverbindung zwischen mindestens zwei Personen, die einen Gläubiger dazu berechtigt, von seinem Schuldner die Erfüllung einer Forderung (sog. schuldrechtlicher Anspruch) zu verlangen.
Wie kann ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet werden?
Nach § 311 Abs. 1 BGB ist für die Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft ein Vertrag erforderlich. Wird etwa ein Kaufvertrag geschlossen, so gelten die Bestimmungen des Kaufvertragsrechts, die zu den vertraglichen Schuldverhältnissen gehören und gegenseitige vertragliche Verpflichtungen auslösen.
Was sind die Beispiele für einseitig verpflichtende Verträge?
Die Schenkung (§ 516 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch]) und die Bürgschaft (§ 765 BGB) sind die wohl bekanntesten Beispiele für einseitig verpflichtende Verträge:
Was sind die Gestaltungsrechte der einseitig verpflichtenden Verträge?
Gestaltungsrechte, wie die Anfechtung (§ 142 BGB), der Rücktritt (§ 346 BGB), die Kündigung oder auch die Aufrechnung (§ 387 BGB)‘. Die einseitig verpflichtenden Verträge müssen ferner von den sog. unvollkommenen zweiseitigen Verträgen abgegrenzt werden.
Warum sind Rücksichtspflichten nicht erfolgsbezogen?
Da Rücksichtspflichten nie erfolgsbezogen, sondern immer verhaltensorientiert sind, ist niemals ein bestimmter Erfolg, sondern immer nur ein bestimmtes Verhalten geschuldet. Die Rücksichtspflicht ist verletzt, wenn der Schuldner sich nicht in der gebotenen Weise verhalten hat.
Ist ein Vertrag mangels Einigung nicht zustande gekommen?
Ist ein Vertrag umgekehrt mangels Einigung nicht zustande gekommen, liegt gar kein Rechtsgeschäft („Nicht-Rechtsgeschäft“) vor. Die Frage der Nichtigkeit kann sich nicht stellen, weil es gar kein Rechtsgeschäft gibt, das nichtig sein könnte.