Was ist die Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung?

Was ist die Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung?

Wartezeit ist der Fachbegriff für die Mindestversicherungszeit. Denn um Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte ihr vorher eine gewisse Zeit angehört haben.

Was ist der Erlass der Wartezeit in der Krankentagegeldversicherung?

– Erlass der Wartezeit. In der Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung können alle Wartezeiten bei Tarifen entfallen, die den Wartezeiterlass aufgrund besonderer Vereinbarungen vorsehen, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird.

Was ist die Wartezeit im deutschen Sozialversicherungsrecht?

Wartezeit ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht, genauer gesagt wird der Begriff in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet. Wartezeit ist der Fachbegriff für die Mindestversicherungszeit.

Wie lange werden die allgemeinen Wartezeiten berücksichtigt?

Für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und die Wartezeiten von 15 Jahren und 20 Jahren werden Beitrags- und Ersatzzeiten sowie Monate aus dem Versorgungsausgleich und aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung berücksichtigt.

Wie lange gilt die Wartezeit der Altersrente?

Die Wartezeit von 45 Jahren gilt für die zum 1. Januar 2012 neu eingeführte „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“, die bereits in jungen Jahren ihre Berufsausbildung absolviert haben und so von der Verlagerung des Renteneintrittalters auf 67 besonders getroffen werden.

Wie wird die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet?

Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden angerechnet Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, Berücksichtigungszeiten, Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten für den Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung (außer die letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, es sei denn, der Bezug von

Ist die Wartezeit von 20 Jahren Voraussetzung für die Rente?

Die Wartezeit von 20 Jahren ist Voraussetzung für die Rente wegen voller Erwerbsminderung für Versicherte, die die allgemeine Wartezeit vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung nicht erfüllt haben, beispielsweise weil sie bereits seit Geburt/Kindheit behindert sind.

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