Wie oft muss man eine hygieneschulung machen?
Jeder Mitarbeiter muss einmal jährlich eine Hygieneschulung zum Thema Lebensmittelhygiene erhalten – entweder durch Dich als Arbeitgeber oder einen von Dir beauftragten, als Schulungsperson geeigneten Dritten. Die Rechtsgrundlage basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel XII Nr.
Wie oft muss eine Infektionsschutzbelehrung erfolgen?
In der Belehrung werden u.a. Tätigkeitsverbote genau erklärt. Die Infektionsschutzbelehrung kann nur von einem Gesundheitsamt durchgeführt werden. Anschließend sind alle Mitarbeiter in Lebensmittelbetrieben dazu verpflichtet alle zwei Jahre an einer Wiederholungsbelehrung nach IFSG teilzunehmen.
Wie lange dauert eine hygieneschulung?
Ca. 90 – 120 Minuten.
Wie sind die hygienischen Anforderungen an Lebensmitteln geregelt?
Die grundlegenden hygienischen Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und in den Verkehr bringen von Lebensmitteln, sind in der EU – Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und in der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs geregelt.
Was ist Lebensmittelhygiene?
Lebensmittelhygiene ist kein notwendiges Übel, sondern die Basis jedes Unternehmens, das mit Lebensmitteln zu tun hat. Gerade beim starken Wettbewerb im Gaststättengewerbe sind sichere Lebensmittel entscheidend. Ein Betrieb der einmal in Verruf gekommen ist, wird sein Ansehen nur schwer wieder aufbauen können.
Wie sind die Vorschriften für die Lebensmittelhygiene zu beachten?
In Abhängigkeit von Art, Umfang und vom Abgabeweg der in Verkehr gebrachten Lebensmittel sind die allgemeinen und spezifischen Anforderungen des EU -Lebensmittelhygienerechts und die Vorschriften der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung und Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung zu beachten.
Welche Hygienevorschriften gelten für Lebensmittelunternehmer?
Für Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer, die auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln tätig sind, gelten die allgemeinen Hygienevorschriften des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, z. B. Anforderungen an Betriebsstätten, Räume, Beförderung, Wasserversorgung, Personalhygiene etc..