Wo finden Zwangsversteigerungen statt?
Eine Zwangsversteigerung findet meist im Amtsgericht des Bezirkes statt, in dem sich die Immobilie befindet. Das Amtsgericht legt einen Versteigerungstermin fest, an dem die Immobilie versteigert wird.
Wie erfährt man von Zwangsversteigerungen?
Die Amtsgerichte veröffentlichen bevorstehende Zwangsversteigerungen mit dem Hinweis „ZVG“ in Tageszeitungen und im Internet. Dort gibt es Basisinformationen wie eine kurze Beschreibung des Objekts, Angaben zur Lage sowie zum Verkehrswert.
Kann man bei Zwangsversteigerungen Schnäppchen machen?
Der Kauf einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung kann im Idealfall ein Schnäppchen sein. Je nach Objekt und Lage können Sie dabei nach Meinung von Fachleuten zwischen 10 und 30 Prozent sparen. Doch was viele nicht wissen: Auch ein Preis über dem eigentlich Wert ist bei einer Zwangsversteigerung möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung?
Der Unterschied zwischen Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung. Während in der Zwangsversteigerung Ihre Bank die Begleichung der Schuld aus dem Verkauf Ihres Grundstückes sucht, verfolgt sie mit dem Antrag auf Zwangsverwaltung das Ziel mit dem Vermietungspotential Ihrer Immobilie an das geschuldete Geld zu bekommen.
Was ist die Aufhebung der Zwangsversteigerung?
Die Aufhebung der Zwangsversteigerung ist eine logische Schlussfolgerung der Tatsache, dass Sie Ihre Immobilie rechtzeitig vor einem Termin veräußert haben. Dabei sind Ihre Gläubiger in der Handlungspflicht. Ihre Gläubiger müssen dem Gericht die Aufhebung des Zwangsversteigerungsverfahrens auftragen.
Wie kann ich den Nachweis über die Zwangsversteigerung ausschütten?
Letztendlich wird allerdings auch der zuständige Notar, der den Kaufvertrag protokolliert, den Nachweis über die Aufhebung der Zwangsversteigerung in die Urkunde mit zur Bedingung machen. Erst wenn der Nachweis erbracht ist, wird der Notar das Geld an die Gläubiger ausschütten.
Was ist der Unterschied zwischen Teilungsversteigerung und Zwangsversteigerungen?
Der vielleicht wichtigste Unterschied zwischen Teilungsversteigerung und Zwangsversteigerung besteht darin, dass für die Teilungsversteigerung kein vollstreckbarer Titel notwendig ist (§ 181 Abs.