Was heisst totalitar auf Deutsch?

Was heißt totalitär auf Deutsch?

to·ta·li·tär, Komparativ: to·ta·li·tä·rer, Superlativ: to·ta·li·tärs·ten. Bedeutungen: [1] Politik, Erziehung: in alle Bereiche des Lebens hineinwirkend, meist auch autoritär, undemokratisch, gewaltsam reglementierend.

War die DDR autoritär oder totalitär?

Aber auch in anderen Bereichen den gesellschaftlichen Lebens wie in der Kultur, der Wirtschaft, der Massenmedien, der Waffentechnologie und des Terrors, war die DDR eine totalitäre Diktatur.

Was bedeutet Demokratie kurz erklärt?

Demokratie (altgriechisch δημοκρατία dēmokratía „Herrschaft des Staatsvolkes“, von δῆμος dḗmos „Staatsvolk“ und κράτος krátos „Gewalt, Macht, Herrschaft“) bezeichnet heute Herrschaftsformen, politische Ordnungen oder politische Systeme, in denen Macht und Regierung vom Volk ausgehen (Volksherrschaften).

Was sind die Merkmale des totalitären Staates?

Merkmale des totalitären Staates . Viele totalitäre Staaten (wie zum Beispiel das nationalsozialistisch regierte Deutschland, die stalinistische Sowjetunion oder auch Nordkorea) weisen ganz bestimmte, ihnen allen gemeinsame Merkmale auf, nämlich beispielsweise:  Eine alles durchdringende totale Ideologie, die nicht auf ein kritisches

Was ist ein Totalitarismus-Modell?

Es gibt verschiedene Versuche, totalitäre Systeme durch die Festlegung von Merkmalen zu bestimmen. Gemein ist diesen Totalitarismus-Modellen, dass sie totalitäre Systeme in Hinblick auf ihre Herrschaftsstrukturen definieren und analysieren.

Was sind drei Merkmale eines Staates?

Drei Merkmale eines Staates. Ein Staat muss drei Merkmale erfüllen: Staatsgebiet: Bei dem Staatsgebiet handelt es sich um einen geographisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (vgl. zu dem Begriff auch mit der Präambel der deutschen Verfassung). Staatsvolk: Staatsvolk meint die Bevölkerung des Staates, also die Summe der Staatsangehörigen…

Wie wird die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland verteilt?

Die Staatsgewalt wird in der Bundesrepublik Deutschland auf die Legislative, die Exekutive und die Judikative verteilt (sog. Gewaltenteilung; vgl. Art. 1 Absatz 3 und Art. 20 Absatz 3 GG). Im Bereich der Legislative, die sog. gesetzgebende Gewalt, sind daher die Organe des Bundestages und des Bundesrates zu nennen.

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