Wie nennt man die Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital?
Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie ist nach betriebswirtschaftlicher Sicht eine Gegenüberstellung des Vermögens auf der Aktivseite (Aktiva) und des Kapitals auf der Passivseite (Passiva) zu einem bestimmten Stichtag.
Welche Bilanzpositionen gibt es?
Die Bilanz ist eine bewusst die Positionen zusammenfassende, verkürzte Form des Inventars und das Kernelement eines Jahresabschlusses. Die Bilanz hat nach § 247 HGB das Anlage- und das Umlaufvermögen, Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten zu beinhalten.
Wie heißt die rechte Bilanzseite?
Linke Bilanzseite = rechte Bilanzseite. Summe der Aktiva = Summe der Passiva.
Was ist ein Vermögenswert?
Ein Vermögenswert ist ein Gut, welches sowohl materiell als auch immateriell sein kann. Diesem kann ein Wert zugeschrieben werden. Zum einen kann der Vermögenswert ein Sachwert, wie z.B. eine Maschine, zum anderen aber kann er auch ein Finanzwert, wie bspw.
Was ist ein Anfangsvermögen?
Wenn zu diesem Zeitpunkt die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen, so ergibt sich ein negatives Anfangsvermögen (§ 1374 Abs. 3 BGB). Zum Anfangsvermögen zählen Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, bebaute und unbebaute Grundstücke, Darlehensforderungen, Bausparguthaben, Kraftfahrzeuges und sonstige Vermögenswerte.
Was ist eine angemessene Verteilung der Vermögenswerte?
Die angemessene bzw. richtige Verteilung der Vermögenswerte ist auch eines der UN-Milleniumsziele und wird neben dem Aspekt der Vermögensgleichheit auch unter dem Blickwinkel der Geschlechter- oder Verteilungsgerechtigkeit betrachtet. Bei Vermögenswerten handelt es sich um materiell greifbare und immaterielle Güter wie Rechte und Lizenzen
Welche Vermögenswerte zählen zum Anfangsvermögen?
Zum Anfangsvermögen zählen Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, bebaute und unbebaute Grundstücke, Darlehensforderungen, Bausparguthaben, Kraftfahrzeuges und sonstige Vermögenswerte. Darüber hinaus wird dem Angangsvermögen der sogenannte privilegierte Erwerb nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzugerechnet.