Wie haftet der Unternehmer fur den Schaden?

Wie haftet der Unternehmer für den Schaden?

Grundsätzlich haftet immer der Unternehmer, wenn ein Kunde einen Sach- oder Personenschaden hat. Ob und in welcher Höhe der Unternehmer für den Schaden haftet, richtet sich nach den §§ 823 ff. BGB. Neben dem Unternehmer haftet der Arbeitnehmer dem Kunden, wenn er den Schaden verursacht hat, – allerdings nur in beschränktem Umfang.

Wie geht es bei der zivilrechtlichen Haftung?

Bei der zivilrechtlichen Haftung geht es um Schadenersatzforderungen. Maßgebend ist hier § 412 Handelsgesetzbuch (HGB). So heißt es dort in Abs. 1: „Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nichts anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen.

Wie haftet der Frachtführer für Güterschäden?

In diesem Fall haftet der Frachtführer dann auch für Güterschäden oder die Überschreitung von Lieferfristen, die beim Beladen oder aufgrund mangelhafter Ladungssicherung entstanden sind. Die Verantwortlichkeit für die Ladung selbst, also deren ordnungsgemäße Verpackung bleibt beim Verlader beziehungsweis Absender und kann nicht delegiert werden.

Was ist die Haftungsquote des Arbeitnehmers?

Die Haftungsquote des Arbeitnehmers beträgt nicht immer 50%, sie kann darunter oder darüber liegen. Es ist auch das Verhältnis zwischen Schadenshöhe und der an den Arbeitnehmer gezahlten Vergütung maßgebend. (Mittel)Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Absatz 2 BGB).

Was muss der Verursacher eines Schadens aufkommen?

Nach § 91 Absatz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) muss der Verursacher eines Schadens beziehungsweise dessen Versicherung für sämtliche Unkosten aufkommen, welche zur “zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren”.

Ist ein Bagatellschäden die günstigste Option?

Wenn nicht, ist bei Bagatellschäden ein Kostenvoranschlag für die Versicherung die günstigste Option. Häufig behauptet die gegnerische Haftpflichtversicherung, dass ihr ein einfacher Kostenvoranschlag ausreichen würde, um den Schaden genau abzurechnen, selbst wenn es sich um mehr als einen Bagatellschaden handelt.

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