Wie ist der Ablauf bei einer Insolvenz?
Das Insolvenzverfahren besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen, dem Insolvenzeröffnungsverfahren und dem eigentlichen Insolvenzverfahren. Bei natürlichen Personen gibt es nach dem Schluss des Insolvenzverfahrens bis zur Restschuldbefreiung noch die Wohlverhaltensperiode.
Wer leitet das Insolvenzverfahren ein?
Eröffnung des Insolvenzverfahrens Das Gericht leitet das Verfahren nicht von Amts wegen ein, sondern nur auf vorherigen Eröffnungsantrag – entweder auf Eigenantrag durch den Schuldner selbst oder durch einen Insolvenzantrag durch Gläubiger.
Welche Beteiligte sind im Insolvenzverfahren beteiligt?
Im Falle einer Insolvenz gibt es verschiedene Beteiligte mit verschiedenen Rollen und Aufgaben, sowie auch Pflichten. Zu den Beteiligten im Insolvenzverfahren gehören das Insolvenzgericht, der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und natürlich der Schuldner.
Was ist der Insolvenzplan für die Gläubiger?
Der Insolvenzplan regelt die Verteilung der Insolvenzmasse an die Insolvenzgläubiger und die Haftung des Schuldners. Die Gläubiger müssen dem Insolvenzplan auf der Versammlung zustimmen. Beim Prüfungstermin gibt der Insolvenzverwalter dem Gericht Auskunft über die Ansprüche der Gläubiger.
Was ist der Ablauf des Insolvenzverfahrens?
Der Ablauf des Insolvenzverfahrens gliedert sich in die folgenden 3 Abschnitte: Im Eröffnungsverfahren stehen die Antragsprüfung und Sicherheitsmaßnahmen im Vordergrund. Mit den Sicherheitsmaßnahmen will der Staat sicherstellen, dass kein Vermögen ungeregelt an dritte Parteien abfließt und möglichst viel für die Gläubiger übrig bleibt.
Was ist die Aussonderung im Insolvenzverfahren?
Die Aussonderung im Insolvenzverfahren bezeichnet die Ausgliederung von Gegenständen, die nicht zur Insolvenzmasse gehören. So kann der Insolvenzverwalter also keine Objekte dem Unternehmensvermögen hinzufügen, die nicht dem Schuldner gehören. Das ist gerade bei kleineren, eigentümergeführten Unternehmen gar nicht so leicht.