Warum Leistungsbeurteilung Schule?
Nordrhein-Westfalen (1) Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungen werden durch Noten bewertet.
In welchen Schulen gibt es keine Noten?
An privaten Schulen, wie beispielsweise den Montessori- oder Waldorfschulen gibt es das schon lange: Zeugnisse ohne Schulnoten. Stattdessen bekommen die Schülerinnen und Schüler – zumindest bis zu einer gewissen Klassenstufe – schriftliche Beurteilungen in ihren Zeugnissen.
Ist Schule ohne Noten möglich?
Bis zur 9. Klasse bekommt kein Schüler eine Note an dieser besonderen Schule. Sie heißt Waldorfschule. Solche Schulen gibt es auf der ganzen Welt.
Wie wird eine Leistungsbeurteilung durchgeführt?
Im Rahmen der Leistungsbeurteilung wird überprüft, ob ein zuvor gesetztes Ziel erreicht wurde. Meist wird auch beurteilt, wie dieses Ziel erreicht wurde. Die beurteilende Person beobachtet dazu das Verhalten, das Handeln und die Arbeit eines Mitarbeiters, bewertet dies anhand eines Rasters und prüft,…
Was sind regelmäßige Leistungsbeurteilungen der Mitarbeiter?
In vielen Unternehmen sind regelmäßige Leistungsbeurteilungen der Mitarbeiter üblich. Meist werden die Mitarbeiter dafür zu einem Mitarbeitergespräch mit dem Vorgesetzten eingeladen. Im Rahmen dieses Gesprächs werden dann die Leistungen, die der jeweilige Mitarbeiter im zurückliegenden Zeitraum erbracht hat, besprochen.
Was ist eine formalisierte Leistungsbeurteilung?
Bei einer formalisierten Leistungsbeurteilung sind die Vorgehensweise und das Bewertungssystem für alle Führungskräfte verbindlich vorgegeben und für die Beurteilten nachvollziehbar. Die Leistungsbeurteilung ist ein sehr wichtiges Instrument der Mitarbeiterführung.
Wie unterschreibt man eine Leistungsbeurteilung?
Übrigens: Unterschreibt der Arbeitnehmer eine Leistungsbeurteilung, so bestätigt er durch die Unterschrift grundsätzlich nur, dass er von der Beurteilung Kenntnis genommen hat. Die Unterschrift ist aber nicht mit einer Zustimmung gleichzusetzen.