FAQ

Ist ein Aufenthaltstitel ein Reisedokument?

Ist ein Aufenthaltstitel ein Reisedokument?

Hinweis: Staatsangehörige anderer Staaten, die einen Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltsgestattung vorweisen können, müssen bei der Ausländerbehörde vor Antritt ihrer Reise einen „Reiseausweis für Ausländer“ beantragen. Für deutsche Staatsangehörige gibt es als Passersatz einen eigenen Reiseausweis.

Können Türken nach Spanien reisen?

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: (a) EU-Länder und Schweiz; (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Welche Länder brauchen ein Visum für Spanien?

Angehörige eines Staates der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island und Lichtenstein benötigen für die Einreise nach Spanien lediglich einen gültigen nationalen Personalausweis oder Reisepass.

Wie unterliegt die Einreise nach Spanien?

Die Einreise nach Spanien für Aufenthalte von bis zu neunzig Tagen innerhalb eines Sechsmonatszeitraums unterliegt den Voraussetzungen des Artikels 6 und des Anhangs VII der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.

Was benötigen die Staatsangehörigen für die Einreise nach Spanien?

Angehörige eines Staates der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island und Lichtenstein benötigen für die Einreise nach Spanien lediglich einen gültigen nationalen Personalausweis oder Reisepass. Das Vereinigte Königreich und Irland gehören nicht zum Schengenraum, und ihre Staatsangehörigen benötigen daher einen gültigen Reisepass.

Kann man mit einem Reisepass nach Spanien reisen?

Es wird daher empfohlen, nur mit einem gültigen Reisepass und Personalausweis nach Spanien zu reisen, auch wenn grundsätzlich die Einreise mit einem bis zu 5 Jahren abgelaufen Reisepass möglich ist. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.

Was ist der Mindestbetrag für einen Aufenthalt in Spanien nachzuweisen?

Dieser betrag ist zu multiplizieren mit den Tagen, die man beabsichtigt in Spanien zu bleiben und mit der Anzahl der reisenden Personen. Unabhängig von der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts ist ein Mindestbetrag von 810 Euro oder die entsprechende Menge an ausländischer Währung pro Person und Reise nachzuweisen.

https://www.youtube.com/watch?v=dG4BQwN2Vmo

Kategorie: FAQ

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