Ist man mit der einbürgerungsurkunde Deutscher?
Die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben Sie mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Damit die Einbürgerung wirksam ist, müssen Sie die Urkunde tatsächlich in den Händen halten. Die Aushändigung der Urkunde erfolgt in der Regel durch Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Kann die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden?
1 GG die Ausbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland verboten. Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist hingegen nach Art. 16 Abs. 2 GG zulässig; dieser darf jedoch nur auf Grund eines Gesetzes eintreten und zudem nur dann gegen den Willen des Betroffenen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.
Wie kann eine neue Einbürgerungsurkunde verlangt werden?
Unter anderem kann es bei der Hochzeit, der Ausstellung von einem Personalausweis oder bei der Geburt des Kindes verlangt werden. So erhalten Sie eine neue: Melden Sie sich beim Verlust der Einbürgerungsurkunde einfach bei der jeweiligen Einbürgerungsstelle in Ihrer Stadt. Dort können Sie eine Zweitausfertigung des Dokuments beantragen.
Ist die Originalurkunde bei der Einbürgerung ungültig?
Bei Ihrer Mitteilung an die Einbürgerungsstelle müssen Sie eidesstattlich versichern, dass das Original sich nicht mehr in Ihrem Besitz findet und auch nicht anderweitig aufgefunden werden kann. Sollten Sie die verlorene Originalurkunde wiederfinden, müssen Sie diese dem Amt zusenden, da sie mit Ausstellung der Zweitschrift ungültig geworden ist.
Was kostet eine Zweitausfertigung der Einbürgerungsurkunde?
Die Ausstellung der Zweitausfertigung der Einbürgerungsurkunde kostet in der Regel zwischen 20 und 30 Euro. Da die bereits erfolgte Einbürgerung nachgewiesen werden muss, kann der Vorgang einige Wochen bis Monate dauern. Im nächsten Zuhause-Tipp zeigen wir Ihnen, wie Sie eigene Urkunden online erstellen.
Ist die Einbürgerungsurkunde eine deutsche Staatsbürgerschaft?
Ihre Einbürgerungsurkunde ist für Sie der einzige Nachweis, dass Sie mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Die Eintragung in Ihrem Personalausweis „Staatsangehörigkeit deutsch“ reicht da nicht aus. Der Personalausweis gilt als Identitätsnachweis, nicht jedoch als Nachweis, dass Sie tatsächlich deutscher Staatsbürger sind.