FAQ

Was sind die Voraussetzungen fur die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung?

Was sind die Voraussetzungen für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung?

Voraussetzungen für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Ein Unternehmer in Deutschland, der Waren von der Bundesrepublik Deutschland aus an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union liefert, ist damit regelmäßig von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Welche Waren unterliegen der Umsatzsteuer?

Sobald Waren z.B. über den eigenen Webshop oder elektronische Marktplätze verkauft werden, unterliegen diese vom Grundsatz her zuerst der Umsatzsteuer. Unter gewissen Umständen kann eine Lieferung aber umsatzsteuerfrei sein. Man sagt dann diese ist umsatzsteuer bar, aber umsatzsteuer frei.

Wann ist eine Ausfuhrlieferung umsatzsteuerfrei?

Wir werden oft gefragt, wann eine Ausfuhrlieferung tatsächlich umsatzsteuerfrei ist. Sobald Waren z.B. über den eigenen Webshop oder elektronische Marktplätze verkauft werden, unterliegen diese vom Grundsatz her zuerst der Umsatzsteuer. Unter gewissen Umständen kann eine Lieferung aber umsatzsteuerfrei sein.

Wie wird der Wert des Warenlagers bestimmt?

Der Wert des Warenlagers wird bestimmt durch das Zählen und Bewerten der Handelswaren. Diese Tätigkeit wird bezeichnet als « Inventur ».

Wie muss der Umsatz nach Überschreiten der Lieferschwelle versteuert werden?

Seit Juli 2021 muss jeder Umsatz nach Überschreiten der 10.000€ Lieferschwelle mit dem jeweiligen Landes-spezifischen Steuersatz versteuert werden. Nur für die ersten 10.000€ wird der heimische Steuersatz genutzt und die Umsatzsteuer auch im Herkunftsland abgeführt.

Was ist eine steuerfreie Ausfuhrlieferung?

Bei diesem Geschäft handelt es sich für das Unternehmen A um eine Ausfuhrlieferung nach §6 UStG. Dieses Geschäft ist genauso, wie die innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei gemäß §4 Nr. 1a UStG. Die Steuerbefreiung muss zum Beispiel durch folgenden Satz „Umsatzsteuerbefreit, wegen Ausfuhrlieferung“ auf der Rechnung vermerkt werden.

Was sind Lieferungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten?

Lieferungen an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) – hierfür werden die eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und diejenige des Kunden im anderen EU-Mitgliedstaat benötigt – sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei im Herkunftsland und unterliegen im Bestimmungsland beim Empfänger der Lieferung der Erwerbsbesteuerung.

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