Wie geht es mit dem Entscheid und dem Beschwerdeverfahren?
Es folgt die Umsetzung des Entscheids und/oder ein Beschwerdeverfahren. Der schriftliche Entscheid (auch Verfügung oder Beschluss genannt) ist in Rechtssprache verfasst, damit er von einem Gericht überprüft werden kann. Wenn Sie Beschwerde einreichen, wird der Entscheid von einem Gericht überprüft.
Was hat die Beschwerde mit der angefochtenen Entscheidung zu tun?
Die Beschwerde hat nicht die Wirkung, dass die angefochtene Entscheidung nicht vollzogen werden kann. Im Gegensatz zur Berufung und Revision fehlt der Beschwerde die aufschiebende Wirkung.
Wie ist die Berechtigung einer Beschwerde geprüft?
Im Rahmen des Einigungsstellenverfahrens wird die Berechtigung einer Beschwerde geprüft. Wie der Arbeitgeber einer berechtigten Beschwerde abhilft, ist dagegen nicht Verhandlungsgegenstand. Erachtet die Einigungsstelle eine Beschwerde als berechtigt, so hat der Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe zu schaffen.
Wie hat der Arbeitgeber die Beschwerde nachzugehen?
Der Arbeitgeber hat der Beschwerde nachzugehen und den Betriebsrat über den jeweiligen Stand der Dinge zu informieren. Die Beschwerde gilt als erledigt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der ihm gebotenen Möglichkeiten für Abhilfe geschafft hat.
Welche Entscheidung trifft die zuständige Behörde?
Für jede Entscheidung, die die zuständige Behörde ( KESB oder Gericht) trifft, muss sie ein Verfahren durchführen. Dieses Entscheidverfahren lässt sich in folgende Schritte unterteilen: Ein Verfahren beginnt mit einer Gefährdungsmeldung oder einem Antrag.
Ist die Dauer eines Ermittlungsverfahrens festgeschrieben?
Vor allem Anwälte werden von Ihren Mandanten oft nach der zu erwartenden Dauer von einem Ermittlungsverfahren gefragt. Diese Frage kann allerdings nicht einheitlich und pauschal für alle denkbaren Prozesse im Bereich des Strafrechts beantwortet werden. Im Ermittlungsverfahren ist die Dauer nicht fest vorgeschrieben.
Wie länge kann eine Auseinandersetzung dauern?
Gerade Auseinandersetzungen, die bis vor die jeweiligen höchsten Instanzen der Gerichtsbarkeit gehen, können sich allerdings durchaus über mehrere Jahre hinziehen. Andererseits muss sich nicht jeder Fall dramatisch in die Länge ziehen.