Was ist ein Schüler oder eine Schülerin?
Ein Schüler oder eine Schülerin ist nach der Wortbedeutung ursprünglich eine Person, die im organisatorischen Rahmen einer Schule lernt oder zur Anhängerschaft bzw. zu den Unterrichteten eines Lehrers gehört.
Was sind die Bezeichnungen von Schülern?
Je nach Schulform und Bildungsbereich kann man entsprechende Arten von Schülern benennen. So gibt es etwa für allgemeinbildende Schulen die Bezeichnungen Vorschüler, Grundschüler, Hauptschüler, Realschüler, Sonderschüler, Gymnasialschüler, Gesamtschüler oder Schülerin (vgl. Mädchenschule).
Wie kann man Schüler benennen?
Je nach Schulform und Bildungsbereich kann man entsprechende Arten von Schülern benennen. So gibt es etwa für allgemeinbildende Schulen die Bezeichnungen Vorschüler, Grundschüler, Hauptschüler, Realschüler, Sonderschüler, Gymnasialschüler, Gesamtschüler oder Schülerin (vgl.
Wer war Friedrich von Schiller?
FRIEDRICH VON SCHILLER war einer der bedeutendsten deutschen Dichter. Seine ersten Werke schrieb er unter dem Einfluss der Sturm-und-Drang-Bewegung. Später, als entschiedener Vertreter der Aufklärung, interessierte er sich sowohl für historische als auch für ästhetische und moralphilosophische Themen.
Welche Schüler haben einen besonderen Förderbedarf?
Schülerinnen und Schüler mit vorübergehenden Lernschwierigkeiten und Lernschwächen, Verhaltensauffälligkeiten und Sprachstörungen haben einen besonderen Förderbedarf, ohne Diagnose einer zusätzlichen psychischen oder physischen Behinderung ist § 8 des Schulpflichtgesetzes jedoch nicht anzuwenden. 2. Abgrenzung Lernprobleme – Lernbehinderung
Welche Regelungen gelten für Schüler mit Beeinträchtigungen?
Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen, die zielgleich unterrichtet werden, haben Ansprüche auf einen Nachteilsausgleich im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht der Schule. Entsprechende Regelungen sind im Sozialgesetzbuch IX im Paragraph 126 geregelt.
Wie endet das Unterrichtsjahr für die letzte Schulstufe?
Das Unterrichtsjahr endet für die letzte Schulstufe mit dem Tag vor Beginn der schriftlichen Klausurarbeit der abschließenden Prüfung. Die Klassenkonferenz nach § 20 Abs. 6 SchUG (Beurteilungskonferenz) findet demnach im Zeitraum von Mittwoch bis Freitag der zweiten Woche vor Beginn der Klausurarbeiten statt.