Wie unterliegt die Einreise nach Spanien?
Die Einreise nach Spanien für Aufenthalte von bis zu neunzig Tagen innerhalb eines Sechsmonatszeitraums unterliegt den Voraussetzungen des Artikels 6 und des Anhangs VII der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.
Welche Länder sind mit der Fähre nach Spanien erreichbar?
Spanien ist von zahlreichen Ländern aus mit der Fähre erreichbar. So bestehen Fährverbindungen ab England, Irland, Frankreich, Italien, Marokko und Algerien. Zudem gibt es tägliche Abfahrten auf die Balearen und die Kanarischen Inseln. Nutze unsere Reisesuche um deine Fähre nach Spanien zu finden.
Was benötigen die Staatsangehörigen für die Einreise nach Spanien?
Angehörige eines Staates der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island und Lichtenstein benötigen für die Einreise nach Spanien lediglich einen gültigen nationalen Personalausweis oder Reisepass. Das Vereinigte Königreich und Irland gehören nicht zum Schengenraum, und ihre Staatsangehörigen benötigen daher einen gültigen Reisepass.
Was sind die Einschränkungen für die Durchreise zwischen Deutschland und Spanien?
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen. Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch eingeschränkt. Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen.
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Was gilt für den öffentlichen Verkehr in Spanien?
Öffentlicher Verkehr: Spanien verfügt über ein gut ausgebautes Bahn- und Busnetz. Auch die kleineren Städte und Dörfer werden durch Buslinien bedient. Für Fahrzeuglenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt (0,3 Promille für Car- und Lastwagenfahrer sowie für Personen, die den Führerschein seit weniger als 2 Jahren besitzen).