FAQ

Was muss ich nach einem Unfall tun?

Was muss ich nach einem Unfall tun?

Bei Verkehrsunfällen versuchen Sie, die üblichen Verhaltensregeln zu beachten: Ruhig bleiben, Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle absichern und sich um Verletzte kümmern. Rettungsdienst und Polizei erreichen Sie europaweit unter der einheitlichen Notrufnummer 112.

Was macht man bei einem Unfall als erstes?

Unfallstelle absichern

  1. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
  2. Bremsen Sie nicht plötzlich und fahren Sie auf der Autobahn auf keinen Fall rückwärts.
  3. Stellen Sie Ihr Fahrzeug auf dem Pannenstreifen oder am äußersten rechten Fahrbahnrand ab – in sicherem Abstand zur Unfallstelle.
  4. Ziehen Sie Ihre Warnweste an.

Wie läuft eine Kfz Schadensmeldung ab?

Die erste und wichtigste Regel bei der Schadensmeldung an die Versicherung lautet: Reagieren Sie so schnell wie möglich. Im Vertrag zu Ihrer Versicherung wird die Frist geregelt, innerhalb der Sie Schäden gemeldet haben müssen. Konkrete Vorgaben geben Ihnen in der Regel 3 Tage Zeit für die Meldung eines Schadens.

Wann muss man eine Unfallanzeige machen?

Innerhalb von 3 Tagen nachdem der Betrieb von einem meldepflichtigen Arbeitsunfall erfahren hat, muss es eine Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG)/ Unfallkasse machen. Ein Formular für eine solche Unfallanzeige kann man im Internet herunterladen.

Ist der Vorfall als Betriebsunfall eingestuft?

Hinweis: Ist der Vorfall als Betriebsunfall eingestuft, besteht insofern kein Anspruch auf Leistungen gegenüber der gesetzlichen Versicherung. Das Arbeitsschutzgesetz zielt auf eine Sicherung und Verbesserung der Gesundheit von allen Beschäftigten ab. Die Unfallvermeidung steht dabei im Vordergrund.

Welche Ausnahmen betreffen das Unfallereignis?

Das Unfallereignis muss dementsprechend in einem Zusammenhang mit seiner Beschäftigung stehen. Ausnahmen betreffen absichtlich zugeführte Eigenverletzungen oder Verletzungen, die innere Ursachen haben. In diesen Fällen erhalten Versicherte keine Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung.

Was gilt für die Einstufung als Arbeitsunfall?

Entscheidend für die Einstufung als Arbeitsunfall ist, dass die Handlung einen unternehmerischen und keinen privaten Zweck verfolgt. Daher kann man grundsätzlich sagen, dass der Versicherungsschutz für die Arbeitszeit sowie dem Arbeitsweg gilt. Nicht nur ein Unfall auf dem Gelände des Betriebes gilt als Arbeitsunfall.

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