Welche Rechte habe ich nach einer Kündigung?
Durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, einer unzulässigen oder fehlerhaften Kündigung zu widersprechen und dagegen zu klagen. Bis zur Entscheidung bleiben Arbeitsverhältnis und Gehaltszahlungen bestehen. Oft lässt sich eine Abfindung aushandeln.
Was sind die gesetzlichen Kündigungsfristen?
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Wie sind die Kündigungsfristen für Arbeitgeber?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt in § 622 die Kündigungsfristen fest. Demnach gelten für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer Kündigungsfristen von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats (§ 622 Abs. 1 BGB).
Kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit beweigern?
Behält sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die Genehmigung vor, so müssen Sie ihn über das Nebengewerbe zwar informieren, eine Verweigerung der Zustimmung ist allerdings nur dann erlaubt, wenn durch die Nebentätigkeit seine berechtigten betrieblichen Interessen beeinträchtigt werden.
Kann der Arbeitgeber Informationen zur Nebenbeschäftigung verlangen?
Ein Mitarbeiter muss den Arbeitgeber bei Aufnahme eines Nebenjobs darüber informieren. Obwohl der Arbeitgeber Informationen zur Nebenbeschäftigung des Arbeitnehmers einfordern darf, wird sein Wissensdurst durch das Gesetz begrenzt. Folgende Informationen kann er verlangen: Es gibt keine Informationspflicht hinsichtlich des Verdienstes im Nebenjob.
Kann der Arbeitgeber ein Nebengewerbe verbieten?
Der Arbeitgeber kann deshalb nicht grundsätzlich ein Nebengewerbe verbieten oder prinzipiell die Zustimmung verweigern. Nur wenn seine berechtigten Interessen beeinträchtigt werden, ist ein Verbot seitens des Arbeitgebers möglich. Das betrifft insbesondere das Wettbewerbsverbot und die Überschreitung der Arbeitszeit.
Kann der Arbeitgeber eine Nebenbeschäftigung verweigern?
Übernimmt ein Mitarbeiter eine Nebenbeschäftigung für ein Unternehmen mit konkurrierenden Dienstleistungen oder Produkten, darf der Arbeitgeber im Sinne des Wettbewerbsverbots seine Zustimmung verweigern. Allerdings muss die Situation gewisse Kriterien erfüllen, um laut Rechtsprechung tatsächlich zu einem Verbot zu führen: