Was sind die Aufgaben der Ausschüsse im Bundestag?
Die Ausschüsse tagen normalerweise in nichtöffentlicher Sitzung und bereiten inhaltlich die Sitzungen und Beschlüsse des Bundestages vor. Hier werden die Gesetzentwürfe beraten und Experten angehört. Die weiteren Ausschüsse werden am Anfang der Legislaturperiode von den Abgeordneten festgelegt.
Was versteht man unter landtagsklub?
In den Landtagen der einzelnen Bundesländer können sich Landtagsfraktionen ab einer bestimmten Größe – meistens ab mindestens drei Abgeordneten – zu einem „Landtagsklub“ zusammenschließen und erhalten dann weiterreichende finanzielle und organisatorische Unterstützung vom Landtag, wie etwa Klubräumlichkeiten oder …
Wer kann sachkundiger Bürger werden?
Zu stimmberechtigten Mitgliedern der Ausschüsse können nach § 58 Absatz 3 GO NRW vom Rat sachkundige Bürgerinnen und Bürger gewählt werden. Ausnahmen sind Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss. mangels Wohnsitz ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Köln hat.
Wie geht es mit der Besetzung der Ausschussmitglieder?
Die Besetzung der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter geht wie folgt vonstatten: Nur die Ratsmitglieder können die Ausschussmitglieder wählen. Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht, § 40 Abs. 2 S. 6 GO.
Wer ist der Vorsitzende des Betriebsausschusses?
Der Betriebsratsvorsitzende ist Vorsitzender des Betriebsausschusses, der stellvertretende Vorsitzende nimmt diese Funktion auch im Betriebsausschuss wahr. Für die Sitzungen des Betriebsausschusses gelten die Vorschriften über die Durchführung von Betriebsratssitzungen entsprechend (§ 29 bis 36 BetrVG).
Was sind die Vorschriften über die Zusammensetzung von Ausschüssen?
Spezialgesetzliche Vorschriften können zwingende Vorgaben über die Zusammensetzung von Ausschüssen enthalten. So regelt § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII, dass der Rat den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe zwei Fünftel der Zahl der stimmberechtigten Mitglieder im Jugendhilfeausschuss einräumen muss.
Wie kann der Bürgermeister über die Einrichtung von Ausschüssen mitstimmen?
Der Bürgermeister kann über die Einrichtung von Ausschüssen nach § 57 Abs. 1 GO mitstimmen, da er Mitglied des Rates ist und der Rat entscheidungsbefugt ist. Bei den Entscheidungen nach § 58 Abs. 1 und Abs. 3 GO hat er aber gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO kein Stimmrecht.
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