Was ist der Verantwortliche für den Datenschutz?
Verantwortlich ist wieder der Entscheider, also die verantwortliche Stelle als Auftraggeber. Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz haben entsprechend klargestellt: „Die Gesamtverantwortung für die Datenverarbeitung und Nachweispflicht des Verantwortlichen umfasst auch die Verarbeitung durch den Auftragsverarbeiter.
Wie trennt man den Benutzernamen von der E-Mail-Adresse?
In einer E-Mail-Adresse trennt das @-Zeichen den Benutzernamen von der Serveradresse bei der der Teilnehmer seinen Account, also sein Benutzerkonto hat. Demnach bedeutet die E-Mail-Adresse mustermann@mustermail.de, dass der Benutzer „mustermann“ bei der Serveradresse „mustermail.de“ per E-Mail zu erreichen ist.
Warum sind die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz verantwortlich?
Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz haben klargestellt, dass Unternehmen für Datenschutzverstöße ihrer Beschäftigten haften. Die Geschäftsleitung als verantwortliche Stelle kann also in aller Regel nicht einfach sagen, die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist verantwortlich, er oder sie ist schuld.
Ist der Datenschutzbeauftragte verantwortlich für den Datenschutz?
Nicht der oder die Datenschutzbeauftragte ist verantwortlich für den Datenschutz, sondern die sogenannte verantwortliche Stelle.
Wie definiert die DSGVO den Verantwortlichen?
Stattdessen definiert die DSGVO (Artikel 4) den Verantwortlichen als „die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“.
Was bedeutet die DSGVO für den Auftragsverarbeiter?
Denn die DSGVO besagt: „Ein Auftragsverarbeiter, der unter Verstoß gegen diese Verordnung die Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt, gilt in Bezug auf diese Verarbeitung als Verantwortlicher“. Auch hier gilt also wieder: Wer über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, ist verantwortlich.
Wer ist verantwortlich bei Auftragsverarbeitung?
Wer ist verantwortlich bei Auftragsverarbeitung? Ein „Auftragsverarbeiter“ ist nach DSGVO eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Verantwortlich ist wieder der Entscheider, also die verantwortliche Stelle als Auftraggeber.
Ist der verantwortliche befreit von der Haftung?
Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter wird von der Haftung befreit, wenn er nachweist, dass er in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich ist. Was umfasst die „Verantwortung des Verantwortlichen“?
Welche Rechtsgrundlage ist die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles?
Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen.