Was ist für einen professionellen Errichter wichtig?
Ein weiterer Punkt, der für einen professionellen Errichter spricht, ist die fachgerechte Installation. Alarmanlagen müssen im Ernstfall auch wirklich fehlerlos und störungsfrei funktionieren. Dafür ist eine exakte Installation und die optimale Justierung aller erforderlichen Komponenten notwendig.
Was ist ein Errichterunternehmen?
Errichterunternehmen haben ein großes Kontingent an Möglichkeiten, moderne Technik und Zugang zu den neuesten Produkten. Die Projektierung findet genau abgestimmt auf die Gegebenheiten vor Ort statt. Dadurch werden nur genau die Komponenten eingeplant, die auch wirklich benötigt werden und das Ganze auf dem neuesten Stand der Technik.
Was ist ein Umrichter?
Ein Umrichter (auch Frequenzumrichter) ist eine Art von Umformer, welcher aus Wechselstrom oder Drehstrom einen Wechsel- oder Drehstrom mit einer anderen Frequenz (also einer anderen Anzahl von Schwingungen pro Sekunde) erzeugen kann.
Ist ein Umrichter nötig?
Selbst wenn Netze mit nominal gleichen Frequenzen gekoppelt werden, ist ein Umrichter nötig, wenn die Netze nicht phasensynchron betrieben werden, also einen gewissen “Schlupf” aufweisen. Viele moderne Windenergieanlagen arbeiten mit variabler Drehzahl des Rotors.
Was bezeichnet man als Bundesrichter in Deutschland?
Als Bundesrichter bezeichnet man in Deutschland, wie auch in einigen anderen föderal organisierten Staaten, die Richter im Bundesdienst, in Unterscheidung zu den Richtern im Dienst der Länder.
Welche Richter fallen unter die Bezeichnung Bundesrichter?
Nach der Begriffslogik (Abgrenzung zu Richtern im Landesdienst) fallen auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) unter die Bezeichnung Bundesrichter, dies ist jedoch sprachlich wenig gebräuchlich und als rechtliche Begriffsdefinition umstritten.
Wie ist die Rechtsstellung der Bundesrichter geregelt?
Die Rechtsstellung der Bundesrichter ist im Grundgesetz sowie im Deutschen Richtergesetz geregelt. Grundsätzlich gilt, wie bei allen Richtern, die durch Art. 97 Abs. 1 GG garantierte Richterliche Unabhängigkeit und die Ernennung auf Lebenszeit (gemäß Art. 97 Abs. 2 S. 2 GG bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters).