Wie konnen sie die Rechnung ihrer arztlichen Behandlung uberprufen?

Wie können sie die Rechnung ihrer ärztlichen Behandlung überprüfen?

Mit unserem Service-Angebot zur Rechnungsprüfung können Sie die Ihnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellten Kosten in mehreren Schritten überprüfen. Tragen Sie das Rechnungsdatum ein und wählen Sie zwischen ambulanter und stationärer ärztlicher Behandlung.

Wie rechnen die Vertragsärzte mit der Krankenkasse?

Die Vertragsärzte rechnen die erbrachten Leistungen mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder direkt mit der Krankenkasse ab. Anders ist dies in der privaten Krankenversicherung: Hier werden die medizinischen Leistungen nach speziellen Gebührenordnungen zunächst dem Patienten in Rechnung…

Wie kann ich eine Arztrechnung prüfen?

Arztrechnung prüfen Das Prüfprogramm ist ein Service des Verbands der Privaten Krankenversicherung. Es ersetzt nicht die Rechnungsprüfung durch Ihren Versicherer. Gleichwohl kann Ihnen das Prüfprogramm einen ersten Anhaltspunkt liefern, ob die (wahl)ärztliche Rechnung den Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entspricht.

Wie rechnet der Arzt seine Leistungen mit dem Versicherten?

Der Arzt rechnet seine Leistungen nicht mit dem Versicherten, sondern mit den Kranken­kassen (bzw. über die Kassenärztlichen Vereinigung) ab. Der Vorteil: Der Patient muss nicht in finanzielle Vorleistung gehen und wird entlastet.

Ist die Rechnung rechtmäßig ausgeführt?

Gleichen Sie die Rechnung mit dem Lieferschein oder der gelieferten Ware ab. Im Falle einer Dienstleistung kontrollieren Sie, ob die Dienstleistung rechtmäßig ausgeführt wurde. Kontrollieren Sie die Lieferantenadresse, die angegebenen Preise, Rabatte, Umsatzsteuersätze, Umsatzsteuerbeträge und den Gesamtbetrag der Rechnung auf Richtigkeit.

Wie geht es mit der rechnungsstornierung?

Nach der Erstellung der Rechnungsstornierung, steht einer neuen und korrigierten Rechnung nichts mehr im Wege. Die neue Rechnung wird dabei als ganz normale Rechnung behandelt. Fügen Sie aber auch hier einen Vermerk zu der korrigierten Rechnung ein.

Was ist bei der Rechnungsstellung zu beachten?

Bei der Rechnungsstellung ist dies dementsprechend zu berücksichtigen. Die Rechnung eines Kleinunternehmers muss weiterhin alle obligatorischen Angaben enthalten, allerdings darf sie die Umsatzsteuer nicht ausweisen. Die Ausgangsrechnung enthält in diesem Fall also nur den Bruttowert.

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