Wie kann ich eine Patenschaft aberkennen?
Eine Patenschaft kann man aberkennen, in dem man den zuständigen Pfarrer/Pfarramt darum bittet. Der „ehemalige Pate“ bekommt dann Post vom Pfarramt, dass er „raus“ ist.
Kann ich mich als Patenonkel raus nehmen lassen?
Kann man das Patenamt rückgängig machen? »Dennoch können Patinnen und Paten nicht aus dem Kirchbuch und aus dem Stammbuch der Familie gestrichen werden. Es handelt sich dort jeweils um die Beurkundung einer vollzogenen Handlung, die nicht nachträglich rückgängig gemacht werden kann.
Kann eine Patenschaft rückgängig gemacht werden?
Die Niederlegung des Patenamtes ist möglich, sie erfordert eine Erklärung des Paten gegenüber dem Pfarramt. Eine Streichung auf das Betreiben Dritter (z.B. der Eltern) ist nicht möglich. Das Patenamt erlischt, unter anderem, wenn der Pate oder die Patin aus der Kirche austritt.
Kann man sich als Patentante austragen lassen?
„Die Taufpaten können nicht gewechselt werden. Wobei gesagt werden muss, dass sie nach der Taufe bei keinen weiteren Sakramenten teilnehmen müssen“, meint Prüller. Die Aufgabe der Taufpaten bestehe darin, die Kinder an den christilichen Glauben heranzuführen und sie zu begleiten.
Kann ich ein Patenonkel ändern?
„Die Taufpaten können nicht gewechselt werden. Wenn man also einen Streit mit den Taufpaten hatte oder diese sich schlichtweg nicht um das Kind kümmern, kann man theoretisch jemand anderen beauftragen, das Kind zu begleiten und bei allen wichtigen Ereignissen dabei zu sein. Offiziell geht das aber nicht.
Wann ist die Patenschaft zu Ende?
Ja, sie haben es! Das Patenamt endet nicht mit Kommunion oder Konfirmation, sondern besteht ein Leben lang. Sicherlich wird sich die Beziehung zwischen Patenkind und Paten mit Heranwachsen des Kindes, dem ersten Abendmahl und dem Übergang ins „christliche Erwachsenenalter“ etwas verändern.