Ist die Haftung des Verwalters auf vorvertragliche Pflichten geregelt?
Dabei ist zu beachten, dass sich die Haftung des Verwalters auch auf vor- und nachvertragliche Pflichten (etwa Herausgabe der Verwaltungsunterlagen nach Ende der Amtszeit) erstreckt. Zu unterscheiden ist zwischen der Bestellung des Verwalters und dem Verwaltervertrag als jeweils eigenständiger Rechtsakt.
Wie geht der Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Körperverletzung über?
Der Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Körperverletzung geht auf die Krankenversicherung über, sofern diese die Behandlungskosten übernimmt. Dies ergibt sich aus § 116 Absatz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (kurz: SGB X).
Ist ein Schaden durch eine Pflichtverletzung entstanden?
Ist ein Schaden durch eine Pflichtverletzung des Verwalters entstanden, ist dieser nur haftbar, wenn seine Pflichtverletzung für den Schaden ursächlich war. Das pflichtwidrige Handeln oder Unterlassen des Verwalters muss also dazu geführt haben, dass der Schaden eingetreten ist.
Wie kann der Verwalter gegen Wohnungseigentümer haften?
Gegenüber den Wohnungseigentümern kann der Verwalter sowohl aus dem Verwaltervertrag bzw. seiner Bestellung als auch aus Delikt haften, wobei die Übergange manchmal fließend sind. Fehlt etwa ein Treppengeländer, hat der Verwalter die vertragliche Pflicht, für die Anbringung des Geländers zu sorgen, § 27 Abs.
Ist es sinnvoll, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten?
Häufig lohnt es sich nach einem Unfall, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Verzögert die gegnerische Versicherung die Zahlung oder verweigert sie diese sogar gänzlich, so kann der Anwalt Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen .
Welche Unterlagen legen sie bei der Schadensregulierung bei?
Legen Sie außerdem relevante Unterlagen bei. Hierzu können unter anderem die folgenden Dokumente zählen: Musterbrief an die Versicherung zur Schadensregulierung: Legen Sie Ihrem Schreiben Fotos vom Schaden bei. Fotos des beschädigten Fahrzeuges. Fotos vom Unfallort. Unfallbericht. Unfallskizze. Schadensgutachten.