Was tun wenn der Mieter auf die Kündigung nicht reagiert?
Wurde die fristlose Kündigung ignoriert, der Mieter zieht also dennoch nicht aus oder hat einen Widerspruch eingelegt, kann der Vermieter eine Nachfrist zum Auszug gewähren. Ignoriert der Gekündigte auch diese Frist, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen.
Wann ist eine fristlose Kündigung der Wohnung gerechtfertigt?
Eine fristlose Kündigung kann laut BGB §569 nur dann ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In anderen Fällen ist keine Abmahnung erforderlich: Bei hohen Mietschulden oder illegalen Aktivitäten des Mieters in der Wohnung, kann der Vermieter beispielsweise fristlos kündigen, ohne vorher abzumahnen.
Wie kann ich eine wohnungskündigung schreiben?
Bei der ordentlichen Kündigung reicht ein klassischer “Drei-Zeiler”. Hier ein Beispiel: “Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr [Vermieterin/Vermieter], unseren Mietvertrag vom [Datum] über die Wohnung im [ersten Obergeschoss links] kündige ich zum Ablauf des [Datum], hilfsweise zum nächst möglichen Termin.
Wie lang ist die Kündigungsfrist für Mieter?
Das Gesetz sieht für Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor. Im Regelfall ist der Wunsch oder die Notwendigkeit, das Mietverhältnis zu beenden, rechtzeitig vorher abzusehen und die gesetzliche Kündigungsfrist nicht zu lang.
Wie verzichtet der Mieter auf Abkürzung der Kündigungsfrist?
Verzichtet der Mieter als Gegenleistung für die Abkürzung der Kündigungsfrist auf Rechte, die ihm als Mieter zustehen, ist jedoch besonders sorgfältig zu prüfen, ob die entsprechende Vereinbarung wirksam ist. Zwar erfolgt eine Abkürzung der Kündigungsfrist nur selten formularmäßig, sondern durch Individualvereinbarung.
Kann der Mieter das Mietverhältnis vor Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist beenden?
Möchte der Mieter das Mietverhältnis vor dem Ablauf der 3-monatigen gesetzlichen Kündigungsfrist beenden, kann er dies grds. nur durch eine einvernehmliche Regelung mit dem Vermieter erreichen.
Wie länge beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Einliegerwohnungen?
Dies ändert aber nichts an der Länge der Frist, die (von der beschriebenen Ausnahme für Einliegerwohnungen abgesehen) stets 3 Monate beträgt. Auch wenn der Mieter noch so triftige Gründe hat, kann die gesetzliche Kündigungsfrist nicht einseitig abgekürzt werden.