Welche zusätzlichen Angaben muss der Darlehensvertrag enthalten?
Wie dem BGB zu entnehmen ist, soll der Vertrag die Rechte und Pflichten beider beteiligten Parteien festhalten. Ein solcher Vertrag hat in jedem Fall die Höhe des Darlehensbetrages, die vereinbarten Zinsen sowie mögliche vereinbarte Fristen zur Tilgung zu enthalten.
Was ist wichtig bei einem Darlehensvertrag?
Wichtige Angaben, die im Vertrag nicht fehlen dürfen sind: Darlehenssumme, Darlehensdauer, Rückzahlungsweise, Zinsen sowie Regelungen für den Fall eines Verzug. Bei Vergabe einer höheren Darlehenssumme ist eine Sicherheit sinnvoll. Sie bietet Kreditsicherheit, falls der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlt.
Wer haftet für die Geschäftsführung?
Der Inhaber ist normalerweise für die Geschäftsführung zuständig, kann die Aufgabe aber auch an Angestellte, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte übergeben. Wer haftet in welcher Höhe?
Welche Gesellschafter haften für mögliche Schulden?
Die Gesellschafter haften für mögliche Schulden immer mit ihrem gesamten Vermögen. Dazu zählen auch private Werte, die mit dem Unternehmen nichts zu tun haben. Kapitalgesellschaften sind hingegen eigenständige juristische Personen.
Welche Gesellschafter haften unbeschränkt?
Alle Gesellschafter haften unbeschränkt, das heißt auch mit dem persönlichen Privatvermögen. Die Haftung wird als gemeinschaftlich bezeichnet. Das bedeutet, die Gläubiger können ihr Geld theoretisch von jedem Gesellschafter verlangen.
Warum gibt es keinen Gesellschaftsvertrag?
Wenn es keinen Gesellschaftsvertrag gibt, haben alle Gesellschafter das Recht, das Unternehmen zu leiten. Dann müssen sie alle Entscheidungen gemeinsam treffen. Wenn man die Kompetenzen anders verteilen möchte, kann man das problemlos im Gesellschaftsvertrag festhalten. Dann könnte zum Beispiel nur ein Gesellschafter die Geschäfte leiten.