Welche Rechte und Pflichten haben Grosseltern fur ihre Enkelkinder?

Welche Rechte und Pflichten haben Großeltern für ihre Enkelkinder?

Sobald Großeltern für ihre Enkelkinder die Pflegschaft übernehmen, gehen damit die gleichen Rechte und auch Pflichten einher, wie sie für nichtverwandte Pflegeeltern gelten. Dabei ist das Ziel die

Welche Voraussetzungen gibt es für die Pflegschaft eines Enkelkindes?

Rechtliche Voraussetzungen für die Pflegschaft eines Enkelkindes. Großeltern dürfen grundsätzlich die Pflegschaft für ihre Enkelkinder übernehmen. Gemäß § 44/1 Nr. 3 SGB VIII benötigen Großeltern dabei keine Pflegeerlaubnis. Das Jugendamt lehnt aber leider oft noch Anträge auf finanzielle Unterstützung ab, wenngleich dies mit einem Urteil vom 1.

Warum haben Großeltern Anrecht auf den Umgang mit dem Kind?

Großeltern haben nur dann Anrecht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem „Wohl des Kindes“ dient. Dies muss durch das Gericht positiv festgestellt werden. Der diesbezügliche Nachweis muss trotz Amtsermittlungsgrundsatzes von den Großeltern geführt werden.

Ist das Kontaktrecht der Großeltern schwächer als die Eltern?

Theoretisch können die Großeltern daher beim Pflegschaftsgericht eine verbindliche Kontaktregelung beantragen und diese auch durchsetzen. Ob und in welchem Ausmaß den Großeltern ein Kontaktrecht zusteht, hängt immer vom Wohl des Kindes ab. Das Kontaktrecht der Großeltern ist allerdings schwächer als jenes der Eltern.

Warum sind die Eltern nicht mehr zur Versorgung ihrer Kinder in der Lage?

Wenn die Eltern nicht mehr zur Versorgung ihrer Kinder in der Lage sind, sprechen durchaus einige Gründe dafür, die Pflegschaft durch die Großeltern übernehmen zu lassen: Den Kindern bleibt das vertraute Umfeld erhalten. Großeltern ist die Problematik in der Familie in der Regel bekannt.

Sind die Eltern des Verstorbenen noch bedacht?

Für den Fall jedoch, dass die Eltern des Verstorbenen beide noch leben, so werden die Geschwister bei der Erbschaft nach nach § 1925 Absatz 2 BGB nicht bedacht. Die Eltern gehören zwar unter den Verwandten wie die Brüder und Schwestern zu den gesetzlichen Erben zweiter Ordnung.

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