Was bedeutet Diebstahl als Tathandlung?
Diebstahl setzt als Tathandlung die Wegnahme der fremden beweglichen Sache voraus. Unter einer Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams zu verstehen. Von Relevanz ist also zunächst die Frage, was mit dem Begriff „ Gewahrsam “ gemeint ist.
Was ist die Definition von Diebstahl?
Die Definition von Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese sich rechtswidrig zuzueigenen.
Was ist der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl?
Der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl besteht indes darin, dass bei ersterem eine Wegnahme mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben des Opfers erfolgt. Beispiel 1: A hält die Arme des B fest, um diesem die Brieftasche aus der Jacke zu ziehen.
Was ist die Definition von Diebstahl im StGB?
Diebstahl im StGB (© Photographee.eu / Fotolia) Die Definition von Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese sich rechtswidrig zuzueigenen.
Wie kann ein Diebstahl verübt werden?
Ein Diebstahl kann an ihm indes nicht verübt werden, da an ihm kein Eigentum bestehen kann, was jedoch eine weitere Voraussetzung darstellt. Dies nimmt ihm die Qualität eines tauglichen Tatobjektes im Rahmen eines anderen Prüfungspunktes. Des Weiteren muss die Sache für den Täter fremd sein.
Wie normiert das deutsche Strafrecht den Diebstahl?
Das deutsche Strafrecht normiert den Diebstahl in § 242 StGB. Der Grundtatbestand des Diebstahls ist zunächst in § 242 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) normiert. Darin ist festgelegt, dass das Delikt mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird. Es handelt sich mithin um ein sogenanntes Vergehen.
Wie lautet der Diebstahl im Strafgesetzbuch?
Der Diebstahl ist im Strafgesetzbuch in § 242 StGB geregelt und lautet wie folgt: (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Warum ist ein Diebstahl vollendet?
Allgemein ist ein Diebstahl vollendet, wenn die Wegnahme der Sache und damit einhergehend ein Gewahrsamsbruch stattgefunden hat. Das bedeutet, dass der ursprüngliche Gewahrsamsinhaber der Sache nicht mehr ungestört auf diese zugreifen kann, weil nun der neue Gewahrsamsinhaber die tatsächliche Herrschaft über die Sache ausübt.
Was ist der Grundtatbestand zum Diebstahl?
Zunächst einmal ist der Grundtatbestand zum Diebstahl, sozusagen der „einfache“ Diebstahl, in § 242 StGB normiert. Darin heißt es: (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ist der Verlust oder Diebstahl eines Laptops kritisch?
Der Verlust oder Diebstahl eines Laptops ist im Hinblick auf den betrieblichen Datenschutz in jedem Fall als kritisch einzustufen. Wie einleitend schon angedeutet wurde: Auf dem Gerät befinden sich Daten, womöglich auch solche mit Personenbezug. Bei diesen Daten kann es sich z.B. um Adressdaten von Kunden oder Mitarbeiterdaten handeln.
Wie lange reicht eine Anzeige wegen Diebstahl aus?
Eine bloße Anzeige wegen Diebstahl reicht in derartigen Fällen nicht aus. Wer hierbei wünscht, dass der Dieb behördlich verfolgt wird, muss einen entsprechenden Strafantrag stellen. Die Antragsfrist beträgt hierbei drei Monate. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt.
Wie groß ist der Verlust durch Diebstahl durch Angestellte?
Ladendiebstahl und Diebstahl durch Angestellte haben leider einen großen Anteil am Verlust im Handel und dadurch einen großen Einfluss auf den Nettoprofit. Eine Schätzung geht davon aus, dass 2014 nicht weniger als 13 Prozent Inventarverlust durch Diebstahl zu beklagen waren.
Was gilt bei einem Diebstahl an mehreren Sachen?
Eine Sache gilt nach teilweise vertretener Auffassung dann als geringwertig, wenn ihr Wert einen Betrag von 50 Euro nicht übersteigt. Der BGH hingegen geht bei einem Betrag bis zu 25 Euro von Geringwertigkeit aus. Bei einem Diebstahl an mehreren Sachen, wird der Wert der einzelnen Gegenstände zusammengezählt.