Kann ein Elternteil nicht für den Unterhalt aufkommen?
Kann ein Elternteil nicht für den Unterhalt aufkommen, kommt es laut § 1607 BGB zur Ersatzhaftung. Dann werden nahe Verwandte – z. B. die eigenen Eltern – zur Zahlung des Kindesunterhalts verpflichtet. Die Bestimmung der tatsächlichen Unterhaltspflichten beider Elternteile ist kompliziert und kann Konfliktpotenzial bieten.
Warum hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil?
„Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil“ (§ 1684 BGB). Das Umgangsrecht ist vor allem für denjenigen wichtig, bei dem das Kind nicht lebt. So wird sichergestellt, dass der Kontakt nicht abreißt und sich eine Beziehung zum anderen Elternteil entwickeln kann.
Kann ein alleinerziehender Elternteil das Sorgerecht ablehnen?
Wenn ein alleinerziehender Elternteil stirbt, bekommt der überlebende Elternteil das Sorgerecht (sofern die Kindswohlprüfung positiv ist). Der Elternteil kann das Sorgerecht jedoch ablehnen – dann ist die Kindswohlprüfung negativ und das Gericht bestellt einen Vormund. Können Großeltern zum Unterhalt für Enkel verpflichtet werden?
Was kann der Elternteil mit seinem Kind bestimmen?
Grundsätzlich kann der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, also allein über Alltägliches bestimmen, auch wenn geteiltes Sorgerecht angeordnet ist. Gleiches gilt, wenn sich ein Elternteil mit seinem Kind im Urlaub befindet.
Warum muss der Vater nicht unterschrieben werden?
Der Vater muss, wenn er nicht unterschrieben hat, nicht zahlen. Ein Ausnahmefall gilt nur in Notfällen und bei zwingender Notwendigkeit der Zusatzleistungen, für die Zuzahlungen vereinbart wurden, wenn diese nicht bereits durch hohe Unterhaltszahlungen abgedeckt sind und ein Sonderbedarf geltend gemacht werden kann.
Ist eine Unterschrift beider Eltern zulässig?
Eine Unterschrift beider Eltern ist immer zulässig und sinnvoll. Lediglich bei alleinigem Sorgerecht kann nicht auf eine zweite Unterschrift bestanden werden. Darf die Mutter allein entscheiden, dass sie die Zusatzleistung und die damit verbundene Zuzahlung von 50 € pro Monat für das gemeinsame Kind möchte.