Wie rechtfertigten die Kolonialmächte ihr Vorgehen in Afrika?
Die Herrschaft über Kolonien erlangten die Machthaber Europas, indem sie Militär in die Kolonien entsendeten und Zivilverwaltungen aufbauten. Dieses Vorgehen rechtfertigten sie damit, dass sie die Bevölkerung in den kolonialen Besitzungen für minderwertig erklärten.
Wer hatte Kolonien in Afrika?
Die damals wichtigsten Kolonien waren Algerien, dessen Kolonisation Frankreich bereits seit den 1830ern vorantrieb, die Kapkolonie, die den Briten gehörte, sowie Angola, das von Portugal besetzt war. Technologische Fortschritte auf unterschiedlichen Gebieten erleichterten die Expansion in Afrika.
Wie kam es zu den deutschen Kolonien?
Die deutschen Kolonien wurden vom Deutschen Reich seit den 1880er Jahren erworben und nach dem Ersten Weltkrieg gemäß dem Versailler Vertrag von 1919 abgetreten. Die deutschen Kolonien waren 1914 das an Fläche drittgrößte Kolonialreich nach dem britischen und französischen.
Wie lange dürfen sie in einem anderen EU-Land leben?
Sie dürfen so lange in einem anderen EU-Land leben, wie Sie die Aufenthaltsbedingungen erfüllen. Ist dies nicht mehr der Fall, können Sie von den nationalen Behörden aufgefordert werden, das Land zu verlassen.
Wann werden die Vorschriften für EU-Bürger ändern?
Am 1. Januar 2021 werden sich die Vorschriften für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die im Vereinigten Königreich leben oder dorthin ziehen, ändern. Gleiches gilt für britische Staatsangehörige, die in einem EU-Land leben oder dorthin ziehen.
Was gilt für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern?
Dies gilt auch für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern. Im Vereinigten Königreich müssen Sie jedoch einen Antrag beim sogenannten EU Settlement Scheme stellen, dem Verfahren für EU-Bürger zur Beantragung eines Rechts auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich, um einen neuen Aufenthaltsstatus zu erhalten.
Was können sie als EU-Bürger verlieren?
Sie können Ihr Recht auf ständigen Aufenthalt verlieren, wenn Sie länger als 2 aufeinanderfolgende Jahre außerhalb des Landes leben. Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht, in einem anderen EU-Land (In diesem Fall die 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) Arbeit zu suchen.