Was ist steuerlich bei einer Vermietung im Hinblick auf die Miete zu beachten?
Kosten rund um Ihre Vermietung sind Werbungskosten. Und diese können Sie von der Steuer absetzen. Diese Ausgaben reduzieren also den Betrag, auf den Sie am Ende Steuern zahlen müssen. Hier gilt das Zu- und Abflussprinzip.
Wie wirken sich Mieteinnahmen steuerlich aus?
Ansonsten gilt: Mieteinnahmen werden als normales Einkommen versteuert. Hier gilt der steuerliche Grundfreibetrag. Wer mit allen seinen Einkommensarten, also zum Beispiel mit Erwerbseinkommen und Mieteinnahmen, insgesamt weniger als 9.408 Euro Einkommen hat, zahlt keine Einkommensteuer (Stand: 2020).
Wie können Vermieter Mieteinnahmen versteuern?
Um Mieteinnahmen zu versteuern, müssen Vermieter ihrer Steuererklärung die Anlage V beifügen. Hier können alle relevanten Angaben zu Einkünften aus Vermietung oder Verpachtung eingetragen werden: Mieteinnahmen, Betriebs- und Nebenkosten, Abschreibungen und laufende Kosten.
Welche Aufwendungen entfallen bei einer Vermietung?
Bei einer Vermietung liegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor. Bei der Aufteilung der Aufwendungen sind folgende Grundsätze zu beachten: Aufwendungen, die ausschließlich auf eine Nutzung entfallen, sind nur dieser Nutzung direkt (allein) zuzuordnen, z. B. Reparaturen in der vermieteten Wohnung.
Wann liegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor?
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (V+V) liegen vor, wenn Sie Grundstücke, Wohn- oder Geschäftsgebäude, Gebäudeteile oder Eigentumswohnungen, die Ihnen privat gehören, gegen Bezahlung an andere Personen überlassen. Wenn Sie Aufwendungen für diese Objekte haben, können Sie diese als Werbungskosten bei der Steuer absetzen.
Was gilt für alle anderen vermieteten Objekte?
Für alle anderen vermieteten Objekte gilt, dass die Einkünfte gemäß dem Einkommensteuergesetzbuch steuerpflichtig sind. Das bedeutet, dass sie in der Online Steuererklärung berücksichtigt werden müssen und die Abgabe einer vereinfachten Steuererklärung nicht möglich ist. Aufwendungen für die Vermietung geltend machen