FAQ

Kann die Mutter mit dem Kind ins Ausland ziehen?

Kann die Mutter mit dem Kind ins Ausland ziehen?

Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, so darf ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils nicht einfach einen Umzug mit dem Kind ins Ausland vornehmen. Wenn der andere Elternteil dem Umzug nicht zustimmt, so muss das Familiengericht entscheiden.

Kann die Kindesmutter zusammen mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland ziehen?

Möchte die Kindesmutter zusammen mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland ziehen und beantragt sie deswegen beim zuständigen Familiengericht das alleinige Sorgerecht, wird dieses seine Entscheidung anhand verschiedener Gesichtspunkte ausrichten. Zum einen hinterfragt das Gericht die Gründe der Kindesmutter, ins Ausland zu ziehen.

Warum zieht die Mutter nur ins Ausland?

Ergibt sich aus den Umständen, dass die Mutter nur deshalb ins Ausland zieht, um den Kontakt zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil zu vereiteln, kann dies allerdings ein Grund dafür ein, das alleinige Sorgerecht dem anderen Elternteil zu übertragen (OLG Frankfurt NZFam 14/665).

Warum will ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland ziehen?

Häufiger Streitfall: Trotz gemeinsamem Sorgerecht will ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland ziehen! Häufig gibt es zwischen getrennten Eltern Streit, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, mit dem Kind ins Ausland ziehen will. Verständlicherweise befürchtet der zurückbleibende Elternteil, dadurch den Kontakt zu seinem Kind zu verlieren.

Wie kann ich das Kind ins Ausland mitnehmen?

Wenn der andere Elternteil dem Umzug nicht zustimmt, so muss das Familiengericht entscheiden. Zu diesem Zweck muss dann derjenige Elternteil, der das Kind ins Ausland mitnehmen will, erst einmal beim Familiengericht beantragen, dass ihm das alleinige Sorgerecht (oder wenigstens das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht) übertragen wird.

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