Welcher Grill ist auf dem Balkon erlaubt?
Steht in deinem Mietvertrag, dass Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verboten ist, darfst du auch keinen Gas- oder Elektrogrill auf dem Balkon benutzen. Anders sieht es aus, wenn das Grillen mit Holzkohle per Hausordnung untersagt ist, Elektro- oder Gasgrills aber erlaubt sind.
Wie oft darf man Grillen auf dem Balkon?
6 C 545/96) hat beispielsweise entschieden, dass man von April bis September einmal im Monat auf dem Balkon grillen darf. Allerdings muss man Mitbewohner zwei Tage vorher darüber informieren. Das Landgericht Stuttgart (Az. 10 T 359/96) urteilte, dass dreimal im Jahr auf der Terrasse gegrillt werden darf.
Ist offenes Feuer auf dem Balkon erlaubt?
Klar ist: Das Grillen mit offenem Feuer auf dem Balkon ist untersagt – nicht nur wegen der Geruchsbelästigung, sondern auch wegen der Brandgefahr. Anders ist es beim Grillen auf der Terrasse oder in einem angemieteten Garten: Hier ist auch ein Holzkohlefeuer möglich, entschied unter anderem das Landgericht Stuttgart.
Kann mir mein Vermieter das Grillen auf dem Balkon verbieten?
Kann der Vermieter das Grillen auf dem Balkon verbieten? Im Einzelfall entscheidet das Mietrecht darüber, ob draußen gegrillt werden darf oder nicht. Ein unterschriebener Mietvertrag ist rechtskräftig, daran gibt es selbst vor Gericht nichts zu rütteln. Der Vermieter darf das Grillen auf dem Balkon verbieten.
Ist Grillen auf dem Balkon in Berlin erlaubt?
Grillen auf dem Balkon ist zwar grundsätzlich erlaubt. Allerdings nur, wenn die übrigen Bewohner des Hauses hierdurch nicht übermäßig belästigt werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin.
Wie oft darf im Mehrfamilienhaus gegrillt werden?
In der Regel dürfen Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus einmal monatlich von April bis September grillen, sei es, im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon, vorausgesetzt, die Mitmieter des Hauses sind 48 Stunden im Voraus darüber informiert worden.
Wie oft darf man im Sommer auf dem Balkon grillen?
Aus dem Gebot der Rücksichtnahme ergibt sich, dass während der Grillsaison im Normalfall zweimal im Monat auf dem Balkon gegrillt werden darf. Vor Gericht haben jedoch immer die Richter das letzte Wort, wenn Einzelfälle verhandelt werden.
Kann Hausverwaltung Grillen verbieten?
Auch durch die Hausordnung kann das Grillen für die Hausgemeinschaft untersagt werden. Besteht durch den Mietvertrag oder die Hausordnung ein Grillverbot, dann müssen sich Bewohner auch daran halten. Ansonsten kann eine Abmahnung oder Kündigung drohen.
Wie oft darf man in einem Mietshaus Grillen?