Wer kann eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen?
Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttolohn die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigt. Für das Jahr 2021 beträgt diese 64.350 Euro oder 5.362,50 Euro pro Monat.
Woher weiß ich ob ich freiwillig gesetzlich versichert bin?
Wer ist pflichtversichert? Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die aus ihrer Beschäftigung ein regelmäßiges beitragspflichtiges Einkommen von mehr als 450 Euro pro Monat und maximal 5.362,50 Euro pro Monat verdienen.
Welche Möglichkeiten gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung?
In der GKV gibt es drei Möglichkeiten der Versicherung: Die Pflichtmitgliedschaft, die freiwillige Mitgliedschaft und die Familienversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind folgende Personengruppen versicherungspflichtig:
Wie endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Für Arbeitnehmer etwa endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn sie ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als 64.350 Euro (JAEG) haben (Stand: 2021). Dann können sie weiterhin freiwillig in der GKV versichert bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.
Wann ist die Wahl zugunsten der privaten Krankenversicherung möglich?
Die Wahl zugunsten der privaten Krankenversicherung muss innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn erfolgen. Danach ist ein Wechsel erst wieder zum Ende der Versicherungspflicht möglich. Wer sich zu Beginn des Studiums für eine PKV entscheidet, zahlt zwar anders als in der Familienversicherung Beiträge.
Wer ist freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Beschäftigte mit einem Verdienst, der die Versicherungspflichtgrenze übersteigt und Selbstständige, die mit Aufnahme ihrer Tätigkeit aus der Versicherungspflicht ausscheiden, können etweder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln.