Ist das Welterbe in Gefahr?
Die akut vom Untergang bedrohten Natur- und Kulturstätten stehen auf der Roten Liste der UNESCO: das gefährdete Welterbe der Menschheit. Seit 2018 ist der extrem bedrohte kenianische Nationalpark am Turkanasee auf der Liste des gefährdeten Welterbes.
Welche Bedrohungen gibt es für Weltkulturerbestätten?
Gründe für Bedrohungen sind vielfältig. Landerschließung, Urbanisierung, Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Rodung, Wilderei, Vandalismus, Vernachlässigung und ausgedehnter Tourismus können Welterbestätten gefährden.
Wie kann der Status Weltkulturerbe erlangt werden?
Die grundsätzliche Definition des Begriffs „Welterbe“ ist durch die Welterbekonvention von 1972 erfolgt. Maßgebend ist der außergewöhnliche universelle Wert einer Kultur- oder Naturstätte.
Was ist die Rote Liste der Unesco?
Jene Stätten, die vom Welterbekomitee als besonders gefährdet eingestuft sind, werden nach Artikel 11 der Welterbekonvention in der Liste des gefährdeten Erbes der Welt („Rote Liste“) geführt.
Was ist die Rote Liste der UNESCO?
Wie wird etwas UNESCO Welterbe?
Über Neueintragungen in die Welterbeliste entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee. Die Vertragsstaaten sind aufgerufen, bedeutende Stätten – das heißt materielles Erbe – auf ihrem Territorium zu benennen und deren Bedeutung als unersetzliches Menschheitserbe in einem Nominierungsverfahren zu präsentieren.
Was ist die Liste des Welterbes?
Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes umfasst aktuell 1.121 Stätten in 167 Ländern. Es handelt sich um Kulturdenkmäler (K), Naturstätten (N) und
Was sind die Welterbestätten?
Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes umfasst aktuell 1.121 Stätten in 167 Ländern. Es handelt sich um Kulturdenkmäler (K), Naturstätten (N) und solche, die sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe angehören. Welterbestätten, die transnational oder grenzüberschreitend sind, sind besonders gekennzeichnet (GÜ).
Was gehören zum Welterbe in Deutschland?
Zum Welterbe in Deutschland gehören (Stand 2018) 44 UNESCO-Welterbestätten, darunter 41 Stätten des Weltkulturerbes und 3 Stätten des Weltnaturerbes.
Was ist die rechtliche Grundlage für die Welterbe?
Rechtliche Basis. Grundlage ist das in Paris verabschiedete Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972, das 1975 in Kraft trat. Die beigetretenen Staaten verpflichten sich, das auf ihrem Gebiet befindliche Welterbe selbst zu erfassen, zu schützen und zu erhalten.