Welche Pflichten habe ich als grundstücksbesitzer?
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet sein Grundstück so abzusichern, daß keine Person dort zu Schaden kommen kann. Dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen.
Wem gehört die Wasserleitung auf meinem Grundstück?
Die Wasserleitungen bis zum Hauptzähler stehen im Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens. Hinsichtlich dieser Leitungen obliegt dem Wasserversorgungsunternehmen eine Kontroll-, Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht.
Wann hat ein Nachbar Wegerecht?
Wann hat der Nachbar Anspruch auf ein Wegerecht? In der Regel hat der Nachbar keinen Anspruch auf ein Wege- oder Durchfahrtsrecht. Liegt ein Grundstück aber so, dass es keinen direkten Zugang zu öffentlichen Wegen hat, so gilt das Notwegerecht (§§ 917 – 918 BGB). Das ist vor allem bei Hinterliegergrundstücken der Fall.
Wer zahlt einen Rohrbruch vor der Wasseruhr?
Kommt es zu einem Wasserrohrbruch, ist zunächst der Inhaber der Versorgungsleitung für die Beseitigung des Schadens verantwortlich. Dies ist in der Regel die Gemeinde, in der das Grundstück liegt.
Wer zahlt Wasserleitung bis zur Grundstücksgrenze?
Der Anschlußnehmer trägt die Kosten des Hausanschlusses ab seiner Grenze, außer die Zähler- kosten.
Was ist eine Privatstraße?
Eine Privatstraße ist ein Verkehrsweg, der nicht dem öffentlichen Verkehrsraum angehört, sondern Eigentum einer Privatperson ist. Dabei wird zwischen einer reinen Privatstraße und einer halböffentlichen Privatstraße unterschieden.
Wie ist die Rechtslage auf einer Privatstraße?
In der Regel handelt es sich bei Privatstraßen um Zufahrtswege. Aber auch andere Straßen, die für die Allgemeinheit keinen Nutzen haben, können in Privatbesitz sein. Wie ist auf einem Privatweg die Rechtslage? Rechtlich gesehen gibt es drei Arten von Straßen: Auf einer Privatstraße kann das Parken verboten sein.
Warum muss man eine Privatstrasse bauen?
Leider ist das nicht immer so und der Bauherr muss eine Strasse als Zufahrt zu seinem neuen Haus bauen, in der Regel eine Privatstrasse. In den Erschliessungsplänen der Gemeinde steht, welche Vorschriften diese Zufahrt erfüllen muss.
Was hat der Besitzer einer Privatstraße zu verbieten?
Der Besitzer einer Privatstraße hat das Recht, anderen Verkehrsteilnehmern das Befahren bzw. die Nutzung der Straße zu verbieten. Das Verbot bzw. die eingeschränkte Nutzung kann beispielsweise durch ein Schild mit der Aufschrift „Privatweg – Durchgang verboten“ kenntlich gemacht werden.