Wer haftet bei einem Unfall?
Für die bei einem Autounfall entstandenen Schäden haftet stets der Unfallverursacher. Ohne eigenes Verschulden bekommen Sie den Schaden von der Kfz-Versicherung Ihres Unfallgegners erstattet.
Wer ist Schuld bei Kettenunfall?
Fahren Sie bei einem Kettenunfall als Letzter hinten auf, bekommen Sie nach dem Anscheinsbeweis häufig die volle Schuld. Gegen Sie spricht zudem, dass Sie nicht von einem anderen Fahrzeug aufgeschoben wurden. Die volle Schuldzuweisung muss jedoch nicht zwingend richtig sein.
Wie wird die Höhe von Schmerzensgeld berechnet?
Die folgenden Aspekte werden bei der Berechnung des Schmerzensgeldes u. a. herangezogen: Ausmaß der Verletzungen, mögliche Folgeschäden, Beeinträchtigung des privaten oder beruflichen Lebens, Alter des Geschädigten, Grad der Verschuldung, Mitverschulden seitens des Geschädigten, wirtschaftliche Situation der …
Was ist eine Haftung bei einem Verkehrsunfall?
Haftung bei einem Verkehrsunfall. Wenn im Straßenverkehr ein Unfall geschieht, dann kann man gegebenenfalls von dem Unfallverursacher den Ersatz des Schadens verlangen, den man durch den Unfall erlitten hat. Handelt es sich um einen Unfall von Kraftfahrzeugen, dann können verschiedene Personen zur Haftung verpflichtet sein.
Wer haftet bei einem Unfall während der Dienstzeit?
Wer bei einem Unfall während der Dienstzeit haftet, hängt also von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab. Wichtig ist, dass Arbeitnehmer hier ihren Meldepflichten gegenüber der Haftpflichtversicherung nachkommen. Des Weiteren sollten Mitarbeiter auch an die gesetzliche Unfallversicherung denken.
Wie haftet der Unfallverursacher?
Für die bei einem Autounfall entstandenen Schäden haftet stets der Unfallverursacher. Ohne eigenes Verschulden bekommen Sie den Schaden von der Kfz-Versicherung Ihres Unfallgegners erstattet. Wurden Sie bei dem Unfall verletzt, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.
Was ist bei einem Auffahrunfall anders?
Bei einem Auffahrunfall wird stets angenommen, dass Sie als Auffahrender den Sicherheitsabstand unterschritten oder nicht aufgepasst haben. Das Gegenteil müssen Sie beweisen. In Fällen, in denen sich der Unfallhergang gar nicht klären lässt und die Beteiligten widersprüchliche Angaben machen, verhält es sich anders.