Welcher rechtliche Sachverhalt trifft auf Eigentum und Besitz zu?
§ 903 BGB sagt aus, dass der Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen darf. Dies bedeutet, dass das Eigentum ein umfassendes Herrschaftsrecht über eine Sache ist. Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
Was gilt als besitzstörung?
Besitzstörung liegt im deutschen Sachenrecht vor, wenn jemand den Besitzer einer Sache ohne dessen Willen und ohne gesetzliche Erlaubnis (verbotene Eigenmacht) in seinen Besitzrechten beeinträchtigt. Besitzstörung ist ein Verhalten, das den Besitzer daran hindert, mit der Sache nach Belieben zu verfahren.
Wie kam die neue Sicht auf das Eigentum auf?
Eine neue Sicht auf das Eigentum kam in der Patristik durch die Verbreitung christlich-jüdischer Gedanken auf, nach denen das Naturrecht mit dem göttlichen Recht gleichzusetzen ist. Im Tanach („Altes Testament“) wird das Land dem Menschen zur Verwaltung übergeben – es bleibt aber im Eigentum Gottes.
Ist dein Körper nicht in deinem Eigentum?
Dein Körper ist genauso wie dein restlicher Besitz nicht in deinem Eigentum. Es liegt an anderer Stelle zu entscheiden, was damit geschehen soll. Du kannst noch so sehr darauf achten, ihn hegen und pflegen, doch wenn es so sein soll, trifft es dich. Sei es durch einen Unfall, eine Krankheit oder irgendein anderes Ereignis.
Ist dein Ansehen nicht in deinem Eigentum?
Auch dein Ansehen ist nicht in deinem Eigentum. Die Macht über dein Ansehen liegt nicht bei dir, sondern bei denen, die dich ansehen! Wie oft ist es schon vorgekommen, dass Menschen aus den höchsten Rängen plötzlich fallengelassen wurden und zum Gespött wurden.
Wie entstand das gesellschaftliche Eigentum?
Gesellschaftliches Eigentum entstand bereits in der Frühzeit im Zusammenhang mit der damals vorherrschenden Okkupationswirtschaft zunächst durch Abgrenzung von Jagdrevieren einzelner Horden und Stämme, die diese gegeneinander verteidigten.