Ist das Kind bei einem anderen Elternteil?
Wohnt das Kind überwiegend bei einem Elternteil (Lebensmittelpunkt), so hat der andere Elternteil ein Umgangsrecht (und vom Kind aus gesehen eine Pflicht). Das beste wäre, die Eltern könnten sich aus der Sicht des Kindes / der Kinder auf eine ganz individuelle Lösung einigen. Individuell ist dabei aber kein Widerspruch zu regelmäßig!
Was kann der Elternteil mit seinem Kind bestimmen?
Grundsätzlich kann der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, also allein über Alltägliches bestimmen, auch wenn geteiltes Sorgerecht angeordnet ist. Gleiches gilt, wenn sich ein Elternteil mit seinem Kind im Urlaub befindet.
Warum hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil?
„Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil“ (§ 1684 BGB). Das Umgangsrecht ist vor allem für denjenigen wichtig, bei dem das Kind nicht lebt. So wird sichergestellt, dass der Kontakt nicht abreißt und sich eine Beziehung zum anderen Elternteil entwickeln kann.
Wann soll der Umgang eines Elternteils mit seinem Kind stattfinden?
Der Ort, an dem der Umgang eines Elternteils mit seinem Kind stattfinden soll, wird bis zur Grenze der Kindeswohlgefährdung vom Umgangsberechtigten bestimmt. So lange ein Elternteil den Lebensmittelpunkt stellt und Kindesunterhalt erhält, muss er davon das Kind ausstatten – auch mit der für den Umgang erforderlichen Bekleidung.
Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet?
Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, fällt zunächst der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Der Vater hat lediglich ein Umgangsrecht.
Was ist das Recht auf Umgang mit einem Elternteil?
Gemäß § 1684 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Jeder Elternteil ist seinerseits zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Nach einer Scheidung bekommt Im Regelfall die Mutter das Sorgerecht zugesprochen.
Welche Eltern haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind?
Und umgekehrt: Die Eltern eines Kindes haben – unabhängig von der Familienform – ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Und: sie sind zu diesem Umgang verpflichtet. Das Umgangsrecht geht von dem Grundsatz aus, dass der Umgang mit beiden Eltern zum Wohle des Kindes ist.