Was ist Lizenzvertrag?

Was ist Lizenzvertrag?

Vertrag, mit dem der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts (Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Schriftzeichen, Halbleiterschutzrecht, Marke) die vollständige oder teilweise Auswertung des Schutzrechts einem Dritten gegen Zahlung von Lizenzgebühren überlässt.

Was ist eine Handelslizenz?

Gegenstand der Lizenzverträge ist in Industrie und Handel die Einräumung von Nutzungsrechten an gewerblichen Schutzrechten (Patente, Konzessionen, Gebrauchsmuster, eingetragene Marken), deren Bedingungen in spezifischen Patent-, Konzessions- oder Markenverträgen aufgeführt sind.

Was versteht man unter dem Begriff Lizenz?

Definition: Was ist „Lizenz“? die vom Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts oder urheberrechtlichen Verwertungsrechts einem Dritten eingeräumte Befugnis, die dem Rechtsinhaber zustehenden Verwertungsrechte auszuüben (Nutzungsrecht).

Was gehört zu den Firmengrundsätzen?

Ebenfalls zu den Firmengrundsätzen gehört die in §§ 21-24 HGB geregelte Firmenbeständigkeit. Dieser besagt, dass in bestimmten Fällen die Firma erhalten bleiben darf, obwohl sich der Inhaber oder der Name des Inhabers ändert. Grund hierfür ist, dass die Handelsfirma einen beträchtlichen Wert haben kann.

Was ist die Geschäftsbezeichnung für selbstständige?

Die Geschäftsbezeichnung für Selbstständige. Für Gründer und Unternehmen, die eine Rechtsform wählen, die nicht im Handelsregister eingetragen wird, ist es möglich die so genannte Geschäftsbezeichnung zu nutzen. Diese unterscheidet sich von einem Firmennamen. Die Geschäftsbezeichnung kann im Geschäftsverkehr nur als Zusatz genutzt werden.

Wie knüpft der Staat an die Vergabe von Lizenzen?

An die Vergabe von Lizenzen knüpft der Staat in der Regel die Einhaltung bestimmter Lizenzbedingungen wie zum Beispiel technische Standards, eine gewisse Transparenz, qualitative und quantitative Mindest- oder Höchstumfänge einer Geschäftstätigkeit, aber auch die Entrichtung einer Gebühr für die Lizenznutzung.

Wer haftet für die Geschäftsführung?

Der Inhaber ist normalerweise für die Geschäftsführung zuständig, kann die Aufgabe aber auch an Angestellte, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte übergeben. Wer haftet in welcher Höhe?

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