Wem gehört die Küche bei Scheidung?
Küchen sind im Regelfall Hausrat und gelten als gemeinsames Eigentum beider Ehegatten. Hausratsgegenstände werden spätestens nach der Scheidung so unter den Ehepartner aufgeteilt, dass die Aufteilung „gerecht und billig“ erscheint.
Was zählt zu Vermögen bei Scheidung?
Wer bekommt was nach der Scheidung? Das Endvermögen umfasst das gesamte Vermögen, das bei Zustellung des Scheidungsantrages an einen der Ehegatten unter Abzug der Schulden vorhanden ist. Dazu gehören: Bei der Eheschließung vorhandenes Vermögen.
Ist Küche Hausrat Scheidung?
In der Regel zählt eine Küche zum Hausrat und gilt als gemeinsames Eigentum der beiden Ehepartner. Im Falle einer Scheidung muss der Hausrat gerecht aufgeteilt werden, d. h. dem Ehepartner, der vorrangig auf die Küche angewiesen ist (z. wenn Kinder im Haushalt leben), wird normalerweise die Küche zugeteilt.
Ist Hausrat Zugewinn?
Im Rahmen von Zugewinnausgleichsverfahren taucht in der Praxis häufig das Problem auf, ob und wie der Hausrat zu berücksichtigen ist. Weitgehend Einigkeit besteht über die Grundregel, wonach gemeinsamer Hausrat nicht in den Zugewinnausgleich gehört (vgl. BGH in FamRZ 1984, 144 ff.).
Was klären bei Scheidung?
Unterlagen richten Denken Sie bei der Trennung daran alle persönlichen Unterlagen mitzunehmen, wie Ausweise, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Arbeitspapiere, Versicherungsunterlagen, Zeugnisse, Behördliche Bescheide, Kontoauszüge und Vertragsunterlagen, Gehaltsnachweise (Entgeltabrechnungen, Steuerbescheide).
Welche Bereiche müssen bei einer Scheidung geregelt werden?
Zunächst einmal: Für ein einvernehmliches Scheidungsverfahren ist es erforderlich, dass beide Ehepartner die Scheidung wollen und sich über die Punkte Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Zuordnung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats einig sind.
Ist der Ablauf der Scheidung beschleunigt?
Tipp: Der gesamte Ablauf der Scheidung lässt sich beschleunigen, wenn bereits im Vorfeld eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen wurde. Sollte dies nicht erfolgt sein, besteht immer auch die Möglichkeit, während des Gerichtstermins über die noch strittigen Punkte einen Vergleich zu schließen.
Was genügt bei einer einvernehmlichen Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt! Eine Partei beauftragt den Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag einreicht, die andere Partei muss dann nur noch der Scheidung zustimmen. Handelt es sich hingegen um eine streitige Scheidung, müssen sich beide Ehegatten durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Wie geht es mit der Scheidung?
Im Falle von Scheidung stellt sich die Frage, welcher der Beteiligten aus der Wohnung ausziehen und in ein neues Heim ziehen muss. Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, wie man die weitere Funktion der einstigen Ehewohnung gestaltet: Einer der Ehepartner zieht aus, der andere bleibt.
Was sind die wichtigsten Prozesse in der Scheidung?
Einer der wichtigsten Prozesse im Falle von Scheidung ist die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Ein Sonderfall stellt hier die Ehewohnung dar. Unter der Bezeichnung „Ehewohnung“ versteht man den Haushalt, indem das verheiratete Paar während aufrechter Ehe zusammen gelebt und den gemeinsamen Haushalt geführt hat.