Welche Pflichten haben Auftraggeber und Auftragnehmer laut Werkvertrag?
Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich der (Werk-)Unternehmer zur Herstellung eines Werkes, der Besteller (z.B. der Verbraucher als Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung bzw. der üblichen Vergütung. Es gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Was steht im Werkvertrag?
Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen. Der Werkunternehmer ist dabei derjenige, der das Werk erstellt.
Welche Pflichten hat ein Auftraggeber?
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer rechtzeitig und unentgeltlich die erforderlichen Planunterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies ist quasi die Fortschreibung der Pflicht zur Bereitstellung des Baugrunds. Denn der Auftraggeber muss dem Bauunternehmer natürlich auch mitteilen, welche Bauleistung er wünscht.
Was beachten bei Werkvertrag?
Der Werkunternehmer ist beim Werkvertrag verpflichtet, das vereinbarte Werk rechtzeitig und vertragsgemäß herzustellen und zu liefern. Die Herstellung ist Hauptleistungspflicht und im Gesetz unter § 631 BGB geregelt. Hierbei gilt es zu beachten, dass das Werk die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss.
Was versteht man unter einem Aufmaß?
a) das Ausmessen und Aufzeichnen eines bestehenden Gebäudes oder Bauwerks. Die Bauzeichnungen dienen dann als Grundlage für eine Planung. Siehe dazu auch Bauaufnahme.
Was ist eine Werkvertragliche Leistung?
Beispiele für werkvertragliche Leistungen sind: Die Programmierung einer Website, die Gestaltung einer Anzeige, die Entwicklung eines Logos, die Herstellung eines Prospekts, die Erstellung eines Layouts. Einen Dienst zu leisten heißt hingegen schlicht und einfach tätig zu sein.
Welche wesentlichen Pflichten haben Auftragnehmer und Auftraggeber bei einem Bau -/ Werkvertrag?
Zu den Hauptpflichten des Auftraggebers gehört die pünktliche und vollständige Zahlung des Werklohns an den Bauunternehmer. Darüber hinaus hat er jedoch auch Mitwirkungs- und Informationspflichten. Die wichtigste Pflicht des Auftraggebers ist die rechtzeitige und komplette Zahlung des vereinbarten Honorars.
Wie verpflichtet sich der Auftragnehmer zu einem Werkvertrag?
Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftrag-geber zur Erstellung eines Werkes gegen Zahlung eines Werklohns. Der Auftragnehmer handelt dabei unternehmerisch selbstständig. Er entscheidet selbst, wie, mit wie vielen Leuten und mit welchem Zeitaufwand er die Arbeit erledigt.
Wie steht der Auftragnehmer zur Kündigung zu?
Nach § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht dem Auftragnehmer dann allerdings die vereinbarte Vergütung zu. Voraussetzung für eine wirksame Kündigung ist aber deren Schriftform (§ 8 Nr. 5 VOB/B).
Warum spricht man von der Freien auftraggeberkündigung?
Man spricht von der „freien Auftraggeberkündigung“. Dies ist in § 649 BGB geregelt. Eine ähnliche Regelung gilt in VOB-Verträgen (§ 8 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B). Nach § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht dem Auftragnehmer dann allerdings die vereinbarte Vergütung zu.
Ist der Verlust durch andere Aufträge auszugleichen?
Wenn der Verlust durch andere Aufträge auszugleichen wäre, dann darf der Unternehmer diese Ersatzaufträge nicht leichtfertig ausschlagen. Zum anderen sind die nach dem Zeitpunkt der freien Kündigung ersparten Aufwendungen abzuziehen (in erster Linie Personal- und Materialkosten).