Wer muss die Beerdigungskosten tragen?
Nach § 1968 BGB hat der Erbe Kosten der Beerdigung des Erblassers zu tragen. Schlägt nur ein Erbberechtigter aus, tragen die Beerdigungskosten die anderen Erben, die die Erbschaft angenommen haben.
Wann muss Tod der Lebensversicherung gemeldet werden?
Hat der Verstorbene eine Lebensversicherung abgeschlossen, müssen Sie diese i. d. R. zwischen 24 und 72 Stunden nach Eintritt des Todes benachrichtigen. Stehen Ihnen Auszahlungen der Todesfallleistung einer Unfallversicherung zu, müssen Sie den Todesfall innerhalb von 48 Stunden der Versicherung melden.
Sind sie verpflichtet zur Übernahme der Bestattungskosten?
Wenn das auf Sie zutrifft, sind Sie zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet oder müssen die Kosten demjenigen ersetzen, der die Bestattung an Ihrer Stelle beauftragt hat. Können Sie für den Betrag nicht aufkommen, wird die Person belangt, die dem Verstorbenen gegenüber zu Unterhalt verpflichtet war.
Was ist die Kostentragungspflicht einer Bestattung?
Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen. Unabhängig davon, wie das Verhältnis dieser zu dem Verstorbenen war.
Wie müssen die Erben für die Beerdigungskosten aufkommen?
Zunächst einmal müssen die Erben für die Beerdigungskosten aufkommen. Dies ergibt sich aus der Vorschrift von § 1968 BGB. Wer Erbe ist, richtet sich zunächst einmal nach dem Testament des Verstorbenen beziehungsweise einer anderen letztwilligen Verfügung. Sofern eine solche nicht vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge.
Wie fällt die Lebensversicherung in den Nachlass?
Die Zahlung der Lebensversicherung an den Begünstigten gehört nicht zum Nachlass, denn die Lebensversicherung ist im Todesfall zur direkten Leistung an diesen Begünstigten verpflichtet. Hat der Erblasser hingegen in der Versicherungspolice keinen Bezugsberechtigten vorgegeben, so fällt die Leistung der Versicherung in den Nachlass.