Was gehort zu den Grundlagen des Datenschutzes?

Was gehört zu den Grundlagen des Datenschutzes?

Datenschutz ist allgemein der Schutz personenbezogener Daten eines jeden Einzelnen vor deren unerlaubter Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe. Es handelt sich hierbei um sogenannte Betroffenenrechte, wie zum Beispiel die Berichtigung Ihrer Daten (Art. 16 DSGVO) oder das Recht auf Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO).

Welche Rechte hat ein Betroffener?

Die Rechte der Betroffenen sowie die entsprechenden Pflichten der Verantwortlichen bestimmen sich nach Kapitel 3 der DSGVO. Diese sind: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung und Löschung, Recht auf Verarbeitungseinschränkung der Daten, Recht auf Widerspruch der Datenverarbeitung und Recht auf Datenübertragbarkeit.

Was versteht man unter elektronischer Datenverarbeitung?

Unter elektronischer Datenverarbeitung versteht man die EDV eines Unternehmens. Obwohl diese grundsätzlich nicht explizit mit Datenschutz zu tun hat, spielt die (automatisierte) Verarbeitung hingegen im Datenschutzrecht eine wichtige Rolle.

Wie wird die Datenverarbeitung durchgeführt?

Der Prozess wird in der Regel von einem Data-Scientist oder einem Team von Data-Scientists durchgeführt. Dabei kommt es auf die richtige Technik an, um das Endprodukt oder die gewünschten Daten nicht zu beeinträchtigen. Bei der Datenverarbeitung werden Rohdaten in ein besser lesbares Format (Graphen, Dokumente etc.) umgewandelt.

Was versteht man unter Datenverarbeitung in Deutschland?

Datenverarbeitung als Rechtsbegriff in Deutschland. Eine Legaldefinition enthält § 3 Absatz 4 BDSG. Danach versteht man unter einer Datenverarbeitung das „Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten“. Der gesetzliche Datenverarbeitungsbegriff umfasst also fünf Varianten.

Was ist der Rechtsbegriff „Datenverarbeitung“?

Der Rechtsbegriff „Datenverarbeitung“ wird auch im deutschen Rechtsraum verwendet. Er findet Erwähnung u. a. im Telemediengesetz (z. B. § 13 TMG). Eine Legaldefinition enthält § 3 Absatz 4 BDSG. Danach versteht man unter einer Datenverarbeitung das „Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten“.

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