Was sind die gesetzlichen Rücklagen in der Bilanz?
Gesetzliche Rücklagen. Für Aktiengesellschaften (AG) sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) schreibt der § 150 Abs. 1 AktG an, dass eine gesetzliche Rücklage in der Bilanz zu bilden ist, die bestimmte Anforderungen erfüllen muss: In diese Rücklage sind jedes Jahr 5 % des Jahresüberschusses einzustellen,
Wie können Rücksendungen gebucht werden?
Rücksendungen. Warenrücksendungen werden auf der Habenseite des Wareneinkaufskontos oder einem speziellen Unterkonto „Preisnachlässe und Rücksendungen“ gebucht. Der Vorsteuerberichtigung sowie der Minderung der Anschaffungskosten des Wareneingangs steht eine entsprechende Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber.
Was sind Rücksendungen vom Kunden?
Sendet ein Kunde bereits erhaltene, aber noch nicht bezahlte Waren zurück (= Kundenretoure), so ist dies für den Lieferanten kein Einkauf, sondern Korrektur der Warenverkäufe. Rücksendungen vom Kunden vermindern die Forderungen, die Umsatzerlöse und die Umsatzsteuer (gem. § 17 Abs. 1 UStG).
Wie vermindern sich die Rücksendungen an den Lieferanten?
Warenrücksendungen an den Lieferanten Im Fall einer Rücksendung an den Lieferanten (=Lieferantenretoure), beispielweise wegen einer Falschlieferung oder eines gravierenden Sachmangels vermindern sich die Anschaffungskosten der bezogenen Waren sowie die Vorsteuer (gem. § 17 Abs. 1 UStG).
Warum sind Rücklagen dem Eigenkapital zuzuordnen?
Während die Rücklagen dem Eigenkapital zuzuordnen sind, handelt es sich bei Rückstellungen um fremdes Kapital. Offene Rücklagen sind im Jahresabschluss erkennbar. Sie entstehen beispielsweise aus nicht ausgeschütteten Gewinnen.
Welche Rücklagen sind Bestandteile des Eigenkapitals?
Rücklagen sind Bestandteile des Eigenkapitals. Diese Bestandteile werden weder als Gewinnvortrag, noch als Jahresüberschuss oder als gezeichnetes Kapital ausgewiesen.
Welche Regeln gelten für den Rücktritt von Verträgen?
Ein Rücktritt erfordert stets einen wirksamen Vertrag, vgl. § 346 Abs. 1. Es gelten die allgemeinen Regeln über das Zustandekommen und die allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen von Verträgen.
Ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen?
g) Ausschluss des Rücktrittsrechts gem. § 323 Abs. 6. Das Rücktritt srecht ist außerdem ausgeschlossen, wenn der Gläubiger den Umstand, der zu der Leistungsverzögerung geführt hat, ganz oder weit überwiegend zu verantworten hat (§ 323 Abs. 6 Fall 1).